Erfindungen
Tipps für schlaue Köpfe!
Eine gute Erfindung kann die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen bzw. hohe Einnahmen sein, sofern entsprechendes Marktinteresse für sie besteht. Für den Erfinder selbst ist in diesem Fall zu allererst die folgende Maßnahme wichtig: Seine Erfindung rechtzeitig schützen zu lassen, damit ihm nicht ein anderer mit derselben Erfindung dabei zuvorkommt. Denn erfolgreiche Erfindungen sind schnell kopiert.
Schutzmöglichkeiten:
- PATENT
- GEBRAUCHSMUSTER
- Voraussetzungen für die Patenterteilung
- Patentschutz
- Patentierungsverfahren - Österreich
- Patentdatenbanken
- Detailinformation
Voraussetzungen für die Patenterteilung:
- Die Erfindung ist fertig
- Neuheit der Erfindung ( weltweit ! d.h. noch keine Veröffentlichung)
- Gewisse " Erfindungshöhe " liegt vor: die Erfindung ergibt sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik
- Gewerbliche Anwendbarkeit
Nicht als "Erfindungen" gelten beispielsweise:
Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; ästhetische Formschöpfungen; Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; die Wiedergabe von Informationen usw.
Nicht patentierbare Erfindungen sind:
Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden (mit Ausnahmen); Pflanzensorten oder Tierarten (Tierrassen) sowie für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren (mit Ausnahmen).
-
Österreichisches Patent
Patentschutz in Österreich
International:
Europäisches Patent
Patentschutz in den etwa 30 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens.
Näheres auf der
Website des Europäischen Patentamtes
.
PCT-Patentanmeldung (PCT = Patent Cooperation Treaty)
Patenschutz in über 100 Ländern der Welt möglich, aber:
kein Weltpatent!
Näheres auf der
Website der World Intellectual Property Organization (WIPO).
Patentierungsverfahren - Österreich:
- Schriftliche Anmeldung beim Österreichischen Patentamt in Wien
- Ab der Anmeldung: Recht der Priorität (Erfinder hat Vorrang gegenüber jeder zeitlich später angemeldeten gleichen Erfindung)
- Genaue Prüfung durch das Patentamt; falls positiv: Patenterteilung
- Kosten (Amtsgebühren): ca. 420 € (zuzüglich Jahresgebühren)
- Laufzeit des Patents: Max. 20 Jahre
Patent-Datenbanken:
Ob eine Erfindung tatsächlich neu ist, kann mittels Recherche z.B. in den folgenden Datenbanken herausgefunden werden:
Ausführliche Informationen zu Schutzvoraussetzungen, Erteilungsverfahren, Kosten, Fristen, Formularen usw. bietet insbesondere das Patentamt:
Österreichisches Patentamt
Dresdner Straße 87
A-1200 Wien
Telefon: 01/534 24-0
e-mail:
info@patent.bmvit.gv.at
Homepage
Gebrauchsmuster werden auch als " kleine Patente " bezeichnet, da es viele Parallelen zwischen diesen beiden Rechtsinstrumenten zum Schutz von Erfindungen gibt. Dennoch bestehen einige wichtige Unterschiede.
- Voraussetzungen für die Gebrauchsmustererteilung
- Gebrauchsmusterschutz
- Erteilungsverfahren - Österreich
- Detailinformation
Voraussetzungen für die Gebrauchsmustererteilung:
- Die Erfindung ist fertig
- Neuheit der Erfindung (weltweit! Veröffentlichung max. 6 Monate vor dem Anmeldetag ist zulässig - " Neuheitsschonfrist ")
- Gewisse " Erfindungshöhe " liegt vor: die Erfindung ergibt sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik, aber: geringere Anforderungen als beim Patent
- Gewerbliche Anwendbarkeit
Betreffend das Nichtvorliegen der Erfindungseigenschaft und nicht durch Gebrauchsmuster schützbare Erfindungen siehe im Wesentlichen die Ausführungen zum Patent.
-
National:
Österreichisches Gebrauchsmuster
Schutz in Österreich - International:
Kein internationales Übereinkommen
Gebrauchsmuster existieren nur in manchen Ländern.
Näheres auf der
Website der World Intellectual Property Organization (WIPO).
Erteilungsverfahren - Österreich:
- Schriftliche Anmeldung beim Österreichischen Patentamt in Wien
- Ab der Anmeldung: Recht der Priorität (Erfinder hat Vorrang gegenüber jeder zeitlich später angemeldeten gleichen Erfindung)
- Genaue Prüfung durch das Patentamt, weniger genau als beim Patent; falls positiv: Erteilung des Gebrauchmusters
- Kosten (Amtsgebühren): ca. 270 € (zuzüglich Jahresgebühren)
- Laufzeit: : Max. 10 Jahre
Ausführliche Informationen zu Schutzvoraussetzungen, Erteilungsverfahren, Kosten, Fristen, Formularen usw. bietet insbesondere das Patentamt:
Österreichisches Patentamt
Dresdner Straße 87
1200 Wien
Telefon: 01/534 24-0
E-Mail:
info@patent.bmvit.gv.at
Website
WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA ERFINDUNGSSCHUTZ (AUSWAHL):
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Austria Wirtschaftsservice (aws)/tecma - Patentverwertung:
http://www.awsg.at
Österreichischer Patentinhaber- und Erfinderverband: http://www.erfinderverband.at
Österreichische Patentanwaltskammer: http://www.patentanwalt.at
United States Patent and Trademark Office: http://www.uspto.gov