Stipendien
Zahlreiche Stipendien und Studienzuschüsse unterstützen Sie individuell bei der Finanzierung Ihres Studiums.
Die Studienbeihilfe
Die Studienbeihilfe soll all jenen ein Studium ermöglichen, deren Eltern auf Grund ihres Jahreseinkommens die Kosten eines Studiums nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Bezug: Das Studium muss vor Vollendung des 30. Lebensjahrs begonnen werden. Im Studienjahr 2008/09 bezogen ca. 44.000 HochschülerInnen an österreichischen Fachhochschul-Institutionen und Universitäten eine solche Beihilfe.
Die höchstmögliche Studienbeihilfe beträgt € 679,- im Monat. Für Studierende, die zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind, erhöht sich die Studienbeihilfe um monatlich € 67,- pro Kind.
Das SelbsterhalterInnen-Stipendium
Dieses Stipendium ist eine Sonderform der Studienbeihilfe und kann von Studierenden beantragt werden, die vor Antritt des Studiums bereits mindestens vier Jahre berufstätig waren. Sie erhalten eine monatliche Beihilfe von maximal € 679,-.
Die Jahreseinkünfte müssen jährlich mindestens € 7.272,- betragen haben. Präsenz- oder Zivildienstzeiten gelten ebenfalls als Zeiten des Selbsterhalts, eine Lehre jedoch nicht. Die Altersgrenze liegt zwischen 30 und 35 Jahren, je nach dem Umfang des bisherigen Selbsterhalts.
Das Studienabschluss-Stipendium / Zuschüsse für Kinderbetreuung
Voraussetzung für den Bezug von Kinderbetreuungszuschüssen ist, dass sich Studierende in der Studienabschlussphase befinden. Außerdem ist der Bezug von Studienbeihilfe oder eines Studienabschluss-Stipendiums Bedingung. Falls dies nicht zutrifft, müssen BezieherInnen im eigenen Haushalt leben und das Einkommen des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin darf im Jahr vor der Antragsstellung € 21.800,- nicht übersteigen.
Der Zuschuss wird für die bis zum Studienabschluss benötigte Dauer, längstens jedoch für 18 Monate, gewährt und beträgt pauschal höchstens € 150.- monatlich je Kind.
Neuerungen
- Durch eine Novelle des Studienförderungsgesetzes, die im September 2008 in Kraft getreten ist, sind Studierende mit Kind und behinderte Studierende begünstigt.
- Studierende können einheitlich € 8.000,- im Kalenderjahr dazuverdienen, die frühere Unterscheidung zwischen selbstständigen und nichtselbstständigen Tätigkeiten ist nicht mehr relevant. Eine Überschreitung der Zuverdienstgrenze führt zu einer Verminderung der Studienbeihilfe.
- Mit dem Mobilitätsstipendium können Studierende seit dem Wintersemester 2008/09 auch für Ausbildungen, die sie zur Gänze an einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in einem EWR-Staat außerhalb Österreichs oder in der Schweiz absolvieren, eine finanzielle Förderung bekommen. Die Voraussetzungen für den Erhalt bzw. die Höhe des Stipendiums orientieren sich im Wesentlichen an den Kriterien für die Studienbeihilfe.
Information, Beratung und Antragsstellung:
Studienbeihilfenbehörde
Metahofgasse 30
8020 Graz
Tel.: +43 (0)316 813388-0
E-Mail: stip.graz@stbh.gv.at
Web: www.stipendium.at
Parteienverkehr:
Mo., Di., Do., Fr. von 9:00 – 12:00 Uhr
Formulare können jederzeit aus dem Internet (www.stipendium.at) heruntergeladen werden.
Sonstige Stipendien
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gibt es eine Reihe sonstiger Stipendien (Stiftungen, Vereine). In diesem Zusammenhang ist es für Studierende in Kapfenberg möglich, eine finanzielle Unterstützung durch den Förderverein Kapfenberg zu bekommen (bis zu € 1.500 pro Jahr).
Förderverein Fachhochschule JOANNEUM Kapfenberg
Mariazeller Straße 25
8605 Kapfenberg
Ansprechpartner:
DI Peter Bojdunyk (Obmann)
E-Mail: peter.bojdunyk@bohler-forging.com