Nostrifizierung
NOSTRIFIZIERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIENABSCHLÜSSE
Was ist Nostrifizierung?
Nostrifizierung ist die Umwandlung eines ausländischen in einen entsprechenden österreichischen Studienabschluss. Eine Nostrifizierung kann nur erfolgen, wenn im Inland ein gleichwertiger Fachhochschul-Studiengang eingerichtet ist. Der Antrag auf Nostrifizierung eines an einer ausländischen Fachhochschule erworbenen Grades setzt den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin / des Antragstellers in Österreich ist.*
Eine Nostrifizierung ist zum Beispiel nicht erforderlich, wenn bereits aufgrund von EU-Richtlinien über die Anerkennung von Hochschuldiplomen (z. B. 89/48/EWG) ein Berufsrecht besteht.
* gilt nicht für die Studiengänge „Biomedizinische Analytik“, „Diätologie“, „Ergotherapie“, „Hebammen“, „Logopädie“, „Physiotherapie“ und „Radiologietechnologie“, vgl. § 3 Abs. 3 Z 2 MTD Gesetz
Rechtswirkungen
Der nostrifzierte akademische Grad ist mit einem in Österreich erworbenen akademischen Grad gleichgestellt. Er berechtigt:
- zur Führung des entsprechenden österreichischen (anstelle des ausländischen) akademischen Grades und
- zur Ausübung aller damit verbundenen Rechte, insbesondere zur Ausübung jenes Berufes, der in Österreich Absolventinnen und Absolventen eines einschlägigen Fachhochschul- oder Universitätsstudiums vorbehalten ist.
Welche Unterlagen sind für eine Nostrifizierung notwendig bzw. was kostet die Nostrifizierung?
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag auf Nostrifizierung beigelegt werden:
- Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung der/s Antragstellers/in in Österreich erforderlich ist*
- unterschriebener Lebenslauf (mit besonderer Berücksichtigung der bisherigen Vorbildung)
- Geburtsurkunde und allfällige Urkunden über Namenswechsel (z. B. Heiratsurkunde), wenn die Studiennachweise auf einen früheren Namen lauten.
- Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises bzw. Reisepasses
- Reifeprüfungszeugnis
- Studiennachweis (Studienbuch / Index / Studienplan), Zeugnisse über die abgelegten Prüfungen inklusive Bezeichnung und Stundenausmaß der besuchten Lehrveranstaltungen und abgelegten Prüfungen
- Abschluss-, bzw. Diplomurkunde
- Exemplar der Diplomarbeit oder Inhaltsangabe in deutscher Sprache
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse**
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Kopie der Zahlungsbestätigung über EURO 150,- (Nostrifizierungstaxe), die an die FH JOANNEUM GmbH unter folgender Bankverbindung einzuzahlen ist:
Landes Hypothekenbank
Bankleitzahl: 56000
Kontonummer: 20141232330
Verwendungszweck: Nostrifizierungstaxe
** betrifft die Studiengänge „Biomedizinische Analytik“, „Diätologie“, „Ergotherapie“, „Hebammen“, „Logopädie“, „Physiotherapie“ und „Radiologietechnologie“, vgl. § 3 Abs. 1 Z 4 MTD Gesetz
HINWEISE:
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt und von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher auf Deutsch übersetzt werden (Ausnahme: Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass). Abhängig vom Herkunftsland der AntragstellerInnen ist eine zum Teil unterschiedliche Beglaubigung von Originalurkunden notwendig. Die Richtlinien für die Beglaubigung und Übersetzung finden Sie hier .
Anträge auf Nostrifizierung werden aus organisatorischen Gründen ausschließlich auf dem Postweg akzeptiert.
Wie läuft das Nostrifizierungsverfahren ab?
Nach Einlangen des Antrages auf Nostrifizierung samt Beilagen in der Abteilung Weiterbildung und Studierendenadministration der FH JOANNEUM wird die Antragstellerin / der Antragsteller von der Leiterin / vom Leiter des betreffenden Studienganges oder einer Stellvertreterin / einem Stellvertreter zu einem verpflichtenden Beratungsgespräch eingeladen. Das Antragsformular ist hier als PDF abrufbar.
Eine inhaltliche Bearbeitung des Antrags auf Nostrifizierung beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig bei der Abteilung Weiterbildung und Studierendenadministration eingelangt sind. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Entscheidungsfrist von sechs Monaten in analoger Anwendung von § 73 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 idgF (AVG).
Nach erfolgter inhaltlicher Prüfung des Antrages erfolgt eine Entscheidung mittels Bescheid, welcher der Antragstellerin / dem Antragsteller zugestellt wird. Für den Fall, dass in dem Bescheid der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen bzw. Praktika samt Prüfungen vorgeschrieben wird, besteht für die Antragstellerin /den Antragsteller die Möglichkeit, diese an der FH JOANNEUM innerhalb einer Frist von drei Jahren nachzuholen.
Kontakt
Für Fragen zur Nostrifizierung wenden sie sich an Frau Mag. Michaela Koch unter
Tel.: + 43 (0)316 5453-8841 oder
per E-Mail michaela.koch@fh-joanneum.at
Downloads
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Antrag auf Nostrifizierung (in German)
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-
Antrag auf Nostrifizierung (in English)
| 56 KB |