Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind für die Erfüllung der formalen Zulassung zum Studium bzw. zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren erforderlich:
- die allgemeine Universitätsreife oder
- die Berufsreifeprüfung oder
- die Ablegung einer geeigneten Studienberechtigungsprüfung oder
- eine einschlägige berufliche Qualifikation mit entsprechenden Zusatzprüfungen oder
- ein ausländisches Zeugnis, welches im Ausstellungsland zum Hochschulbesuch befähigt
Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:
- Reifezeugnis einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule
- Gleichwertiges ausländisches Zeugnis, wobei die Gleichwertigkeit durch völkerrechtliche Vereinbarung, Nostrifizierung oder eine Entscheidung des/der Studiengangleiters/in im Einzelfall anerkannt wird
- Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Einrichtung
Die Berufsreifeprüfung kann mit einem entsprechenden Berufsreifeprüfungszeugnis nachgewiesen werden.
Studienberechtigungsprüfungen müssen gemäß Studienberechtigungsgesetz bestimmte Fächer umfassen. Details dazu finden Sie unter http://bmwf.gv.at/startseite/hochschulen/universitaeten/gesetze/
Für diesen Studiengang gelten alle geeigneten Studienberechtigungsprüfungen, die folgende Pflichtfächer umfassen:
- Biologie und Umweltkunde
- Physik 1
- Chemie 2 oder Mathematik
- Englisch 2
Als einschlägige berufliche Qualifikationen gelten die Lehrberufe Gewerbliche/r MasseurIn, FitnessbetreuerIn und OrthopädietechnikerIn, die Berufsausbildungen Medizinische/r MasseurIn, Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) und Gesundheits- und Krankenpflegefachdienst (DGKS/P) sowie einschlägige berufsbildende mittlere Schulen für Sozialberufe (Mindestdauer 3 Jahre).
Folgende Zusatzprüfungen sind für die Zulassung zu diesem Studiengang bei Vorliegen einer einschlägigen beruflichen Qualifikation nachzuweisen:
- BewerberInnen mit einem Lehrabschluss, mit dem Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule oder der Berufsausbildung HeilmasseuerIn sowie Medizinische/r MasseurIn: Biologie und Umweltkunde, Physik 1 und Englisch 2.
- BewerberInnen mit dem Abschluss im Gesundheits- und Krankenpflegefachdienst (DGKS/P): Physik 1 und Englisch 2.
- BewerberInnen mit dem Abschluss als Medizinisch-technische Fachkraft (MTF): Englisch 2.
StudienwerberInnen mit einschlägiger beruflicher Qualifikation haben die Zusatzprüfung(en) spätestens bis zum 15. November des ersten Studiensemsters nachzuweisen.
Einzelne Zusatzprüfungen können an der FH JOANNEUM abgelegt werden. Informationen dazu finden Sie im
InfoCenter
.
Die FH JOANNEUM bietet die entsprechenden Vorbereitungskurse nicht selbst an, sondern arbeitet diesbezüglich mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung (Wirtschaftsförderungsinstitut, Berufsförderungsinstitut) österreichweit zusammen. Darüber hinaus bietet die Universität Graz Vorbereitungskurse für die Studienberechtigungsprüfung an; abgelegte Teilprüfungen von Studienberechtigungsprüfungen können als Zusatzprüfungen angerechnet werden.
Deutsche Fachhochschulreife:
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt.
In nicht eindeutigen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.