Aufnahmeverfahren
Übersteigt die Anzahl der StudienwerberInnen die Anzahl der Studienplätze, ist die Reihung auf Basis eines Auswahlverfahrens anzuwenden.
Das Aufnahmeverfahren setzt sich zusammen aus:
- einer vollständigen Bewerbung,
Details dazu finden Sie hier
- einem schriftlichen Test sowie
- einem Gespräch mit einer Aufnahmekommission.
Für das Auswahlverfahren ist die Diplomarbeit beziehungsweise die wissenschaftliche Bachelor-Arbeit mitzubringen.
Im Rahmen des Gesprächs wird dem/der StudienwerberIn die Gelegenheit gegeben, Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen, die für die Studienerfolg von Bedeutung sein können. Solche Kriterien sind insbesondere die Motivation, die Eignung und Begabung des Studienwerbers / der Studienwerberin für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf, aber auch die kommunikativen Fähigkeiten in englischer Sprache (50 % der Lehrveranstaltungen werden in Englisch abgehalten).
Die Gewichtung der einzelnen Kriterien, die über die Aufnahme entscheiden, richtet sich in der Organisationsform International Industrial Management Vollzeit nach folgendem Schlüssel:
- Schriftlicher Test (Bearbeitung einer fachspezifischen Aufgabenstellung) (40 %)
- Gespräch mit der Aufnahmekommission (35 %)
- Gesamtbeurteilung der vorangegangenen Ausbildung (15 %)
- Nachweis einer beruflichen Erfahrung bzw. einer berufspraktischen Tätigkeit (5 %)
- Form der Bewerbung (5 %)
Die Gewichtung der einzelnen Kriterien, die über die Aufnahme entscheiden, richtet sich in der Organisationsform International Industrial Management Berufsbegleitend nach folgendem Schlüssel:
- Schriftlicher Test (Bearbeitung einer fachspezifischen Aufgabenstellung (30 %)
- Gespräch mit der Aufnahmekommission (35 %)
- Gesamtbeurteilung der vorangegangenen Ausbildung (15 %)
- Nachweis einer beruflichen Erfahrung bzw. einer berufspraktischen Tätigkeit (15 %)
- Form der Bewerbung (5 %)
Für die berufsbegleitende Ausrichtung des Masterstudiums ist eine stärkere Gewichtung der Berufserfahrung vor und während des Studiums erforderlich, da im Rahmen der Lehrveranstaltungen in der Organisationsform Berufsbegleitend auf dieses Hintergrundwissen und die Reflexionsmöglichkeiten aufgebaut wird. Als Kriterium der Berufstätigkeit gilt dabei einer der folgenden Punkte:
- Ein aufrechtes Anstellungsverhältnis des Bewerbers/der Bewerberin.
- Ein angemeldetes und aktives Gewerbe gemäß Gewerbeordnung, das vom Bewerber/der Bewerberin aktiv ausgeübt wird.
Das Ergebnis:
Das endgültige Ergebnis liegt meist wenige Wochen nach dem Aufnahmeverfahren vor. Alle BewerberInnen werden sowohl telefonisch als auch schriftlich über den Ausgang ihrer Bewerbung verständigt. Am jeweiligen Standort des Studiengangs wird eine Liste mit dem BewerberInnenkennzeichen der aufgenommenen BewerberInnen sowie eine Warteliste ausgehängt. Darüber hinaus wird diese Liste auf der Website des jeweiligen Studiengangs veröffentlicht.