Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für die Erfüllung der formalen Zulassung zum Studium bzw. zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren erforderlich:

  • die allgemeine Universitätsreife oder
  • die Berufsreifeprüfung oder
  • die Ablegung einer geeigneten Studienberechtigungsprüfung oder
  • eine einschlägige berufliche Qualifikation mit entsprechenden Zusatzprüfungen oder
  • ein ausländisches Zeugnis, welches im Ausstellungsland zum Hochschulbesuch befähigt

Die allgemeine Universitätsreife  ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:

  • Reifezeugnis einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule
  • Gleichwertiges ausländisches Zeugnis, wobei die Gleichwertigkeit durch völkerrechtliche Vereinbarung, Nostrifizierung oder eine Entscheidung des/der Studiengangleiters/in im Einzelfall anerkannt wird
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Einrichtung

Die Berufsreifeprüfung kann mit einem entsprechenden Berufsreifeprüfungszeugnis nachgewiesen werden.

Studienberechtigungsprüfungen müssen gemäß Studienberechtigungsgesetz bestimmte Fächer umfassen. Details dazu finden Sie unter http://bmwf.gv.at/startseite/hochschulen/universitaeten/gesetze/

Für diesen Studiengang gelten alle geeigneten Studienberechtigungsprüfungen, die folgende Pflichtfächer umfassen:

  • Biologie und Umweltkunde
  • Physik 1
  • Chemie 2
  • Englisch 1

Als einschlägige berufliche Qualifikationen gilt der Lehrberuf des Hörgeräteakustikers / der Hörgeräteakustikerin, abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) und Gesundheits- und Krankenpflegefachdienst (DGKS/P) sowie die berufsbildende mittlere Schule Fachschule für Sozialberufe (mit den Schwerpunkten: Altenarbeit (inkl. Pfelgehilfe), Familienarbeit (inkl. Pfelgehilfe), Behindertenarbeit (inkl. Pfelgehilfe), Behindertenbegleitung (inkl. Modul zur Basisversorgung)

Folgende Zusatzprüfungen sind für die Zulassung zu diesem Studiengang bei Vorliegen einer einschlägigen beruflichen Qualifikation nachzuweisen:

  • Biologie und Umweltkunde
  • Chemie 2
  • Physik 1
  • Englisch 1
  • Aufsatz über ein allgemeines Thema (Deutsch)

StudienwerberInnen mit einschlägiger beruflicher Qualifikation haben die Zusatzprüfung(en) spätestens bis zum 15. November des ersten Studiensemsters nachzuweisen.

Einzelne Zusatzprüfungen können an der FH JOANNEUM abgelegt werden. Informationen dazu finden Sie im InfoCenter .
Die FH JOANNEUM bietet die entsprechenden Vorbereitungskurse nicht selbst an, sondern arbeitet diesbezüglich mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung (Wirtschaftsförderungsinstitut, Berufsförderungsinstitut) österreichweit zusammen. Darüber hinaus bietet die Universität Graz Vorbereitungskurse für die Studienberechtigungsprüfung an; abgelegte Teilprüfungen von Studienberechtigungsprüfungen können als Zusatzprüfungen angerechnet werden.

Deutsche Fachhochschulreife:
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt. Die Facheinschlägigkeit ist im Einzelfall vom Studiengangleiter bzw. der Studiengangleiterin festzustellen.

Informationen zu Studienberechtigungsprüfungen oder Zusatzprüfungen erhalten Sie bei der Studienberatung unter Tel.-Nr.: +43 (0)316 5453-8800 oder per E-Mail unter info@fh-joanneum.at