Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren ist zusammengesetzt aus:

  • einer vollständigen Bewerbung
    Details dazu finden Sie hier .
  • dem schriftlichen Reihungstest

Alle BewerberInnen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden zu einem schriftlichen Reihungstest eingeladen, der die Eignung und Begabung aufzeigen soll.
Ein Mustertest steht zum Download bereit. In diesem Dokument werden Inhalt und Ablauf des Reihungstests genau erklärt.

Keine Angst vor dem Reihungstest!

Der obligatorische schriftliche Reihungstest mag schwierig erscheinen - doch keine Angst. Der Test besteht aus zwei Teilen und hilft uns beim Auswahlverfahren Sie mit den MitbewerberInnen zu vergleichen und zu sehen, auf welche Art und Weise Sie die Aufgaben gelöst haben. Somit bekommen wir ein ziemlich klares Bild, wo Ihre Stärken liegen.

Sollten Sie nach dem Test das Gefühl haben, nicht gut genug abgeschnitten zu haben, machen Sie sich keine Sorgen. Ihre schulischen Leistungen und die Bewerbung zählen ebenfalls. Vor allem aber konnte schon so mancheR beim Aufnahmegespräch einen schlechten Tag wieder wettmachen.

Also: Keine Panik vor dem Test! JedeR hat die gleichen Chancen!

Tipp: Laden Sie sich den Mustertest als pdf herunter, damit Sie sich mit den Testfragen vertraut machen!

  • einem Gespräch mit der Aufnahmekommission

Grundsätzlich werden BewerberInnen zu einem persönlichen Aufnahmegespräch eingeladen. Das Gespräch soll Auskunft über die Motivation sowie über Eignung und Begabung für das gewählte Studium und den Beruf geben. Weiters können wir durch dieses Gespräch, das etwa 15 bis 20 Minuten dauert, einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit gewinnen.

Weitere Kriterien für die Aufnahme:

Neben dem schriftlichen Reihungstest und dem persönlichen Aufnahmegespräch werden als weitere Kriterien für die Aufnahmeentscheidung in einer geringeren Gewichtung noch der Notendurchschnitt des Abschlussklassenzeugnisses, die Form der Bewerbung und etwaige berufliche Erfahrung bzw. Weiterbildung berücksichtigt.

Das Ergebnis:

Das endgültige Ergebnis liegt meist wenige Wochen danach vor. Alle KandidatInnen werden schriftlich über den Ausgang ihrer Bewerbung verständigt. Sie erfahren, ob Sie aufgenommen bzw. abgelehnt oder auf die Warteliste gesetzt wurden. Am jeweiligen Standort des Studienganges wird eine Liste mit dem BewerberInnenkennzeichen der aufgenommenen KandidatInnen sowie eine Warteliste ausgehängt.

Darüber hinaus werden diese Listen auf unserer Homepage auf den Seiten des Studienganges, für den Sie sich beworben haben, veröffentlicht.

Nach erfolgter Aufnahme ist das Erbringen eines ärztlichen Attests zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung erforderlich. Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung obliegt der/dem LeiterIn des Studiengangs.
Ebenfalls verpflichtend ist im Falle einer Aufnahme der Nachweis für vorgeschriebene Impfungen.