Ausbildungsvertrag

Den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für die Ausbildungspartnerschaft zwischen Unternehmen – Fachhochschule und Studierenden bildet ein Ausbildungsvertrag der eigens für dieses Studium von Arbeitsrechtlern der Universität Graz, der Wirtschaftskammer Steiermark und der steirischen Arbeiterkammer ausgearbeitet wurde. Der Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem produzierenden Unternehmen, das vom Studiengang akzeptiert wurde, ist Voraussetzung für den Studienstart (Vorlage einer Kopie).  

Der Ausbildungsvertrag umfasst eine auf die Studiendauer befristete Anstellung als 50 % Beschäftigung mit allen für das Studium nötigen Rechten und Pflichten aller Beteiligten. Die Erbringung der Arbeitsleistung erfolgt in den Praxisphasen. Somit absolviert man die Lehrveranstaltungen am Studiengang Produktionstechnik und Organisation praktisch im Rahmen einer großzügigen Zeitausgleichsregelung.

Für das Bruttogehalt (14 mal pro Jahr) werden vom Studiengang die folgenden Vorgaben gemacht, die konkreten Verhandlungen werden von BewerberInnen und Betrieben ohne Beteiligung des Studiengangs geführt:
  • Untere Grenze: € 500,- pro Monat
  • Richtwert: € 650,- pro Monat (entspricht etwa 50 % des Einstiegsgehalts nach Abschluss einer höheren Schule ohne zusätzliche Berufserfahrung)
  • Wichtiger Grenzwert: Bis ca. € 675,- pro Monat gibt es keine Abzüge bei Familienbeihilfe oder Stipendien
  • Obere Grenze: Gibt es keine; für Studierende, die von einer Vollbeschäftigung im selben Betrieb in das duale Studium wechseln, sind natürlich Sondervereinbarungen möglich (Absprache mit der Studiengangsleitung).

Für die Gehaltsentwicklung während der Studiendauer gibt es keine Vorgaben vom Studiengang.

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