Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für die Erfüllung der formalen Zulassung zum Studium bzw. zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren erforderlich:

  • die allgemeine Universitätsreife oder
  • die Berufsreifeprüfung oder
  • die Ablegung einer geeigneten Studienberechtigungsprüfung oder
  • eine einschlägige berufliche Qualifikation mit entsprechenden Zusatzprüfungen, die an der FH JOANNEUM im Zuge des 2-semestrigen berufsbegleitenden und kostenlosen Studienbefähigungslehrganges angeboten werden.

Deutsch ist Unterrichtssprache und deren Kenntnis wird als erforderlich vorausgesetzt.

Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:

  • Reifezeugnis einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule
  • Gleichwertiges ausländisches Zeugnis, wobei die Gleichwertigkeit durch völkerrechtliche Vereinbarung, Nostrifizierung oder eine Entscheidung des/der Studiengangleiters/in im Einzelfall anerkannt wird
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Einrichtung

Die Berufsreifeprüfung kann mit einem entsprechenden Berufsreifeprüfungszeugnis nachgewiesen werden.

Studienberechtigungsprüfungen müssen gemäß Studienberechtigungsgesetz bestimmte Fächer umfassen. Details dazu finden Sie unter http://bmwf.gv.at/startseite/hochschulen/universitaeten/gesetze/

Für diesen Studiengang gelten alle geeigneten Studienberechtigungsprüfungen der Studienrichtung Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, die folgende Pflichtfächer umfassen:

  • Mathematik 1
  • Englisch 2

Als einschlägige berufliche Qualifikationen gelten eine Reihe von Lehrberufen im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes mit Lehrabschluss (Büro und Handel, EDV u. a.) und abgeschlossene Ausbildungen an Berufsbildenden Mittleren Schulen (Fachschule für Tourismus, Büromanagement, Eventmanagement, IT-Management, Handelsschule u. a.). Weiters gilt die Absolvierung des ersten, vier Semester umfassenden Abschnitts einer HTL-B als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für einschlägig beruflich qualifizierte StudienwerberInnen.

StudienwerberInnen, die über die genannten einschlägigen beruflichen Qualifikationen verfügen, ohne die allgemeine Universitätsreife aufzuweisen, können durch Ablegung von Zusatzprüfungen oder durch erfolgreiche Absolvierung des Studienbefähigungslehrganges der FH JOANNEUM die Voraussetzungen zur Zulassung zum vorliegenden Fachhochschul-Studiengang erlangen.

Zusatzprüfungen:

  • Die Prüfungsfächer, die StudienwerberInnen mit einschlägiger beruflicher Qualifikation als Zusatzprüfungen abzulegen haben, sind grundsätzlich die Gegenstände Mathematik, Deutsch und Englisch.
  • Art und Inhalt der von StudienwerberInnen mit einschlägiger beruflicher Qualifikation abzulegenden Zusatzprüfungen orientieren sich an den oben angeführten Fächern der Studienberechtigungsprüfung. Die jeweiligen Prüfungsanforderungen gelten für alle Eingangsqualifikationen in gleicher Weise und sind in der Studienberechtigungsverordnung idgF http://bmwf.gv.at/startseite/hochschulen/universitaeten/gesetze/ zusammengefasst.
  • StudienwerberInnen mit einschlägiger beruflicher Qualifikation haben die Zusatzprüfungen spätestens bis zum 15. November des ersten Studiensemsters nachzuweisen.
  • Die FH JOANNEUM bietet die entsprechenden Vorbereitungskurse und Prüfungen in Form des Studienbefähigungslehrganges an.

Deutsche Fachhochschulreife:
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt. Die Facheinschlägigkeit ist im Einzelfall vom Studiengangleiter bzw. der Studiengangleiterin festzustellen.

Informationen zu Studienberechtigungsprüfungen oder Zusatzprüfungen erhalten Sie bei der Studienberatung unter Tel.-Nr.: +43 (0)316 5453-8800 oder per E-Mail unter info@fh-joanneum.at