Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für die Erfüllung der formalen Zulassung zum Studium bzw. zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren erforderlich:

Deutsch ist Unterrichtssprache und deren Kenntnis wird als erforderlich vorausgesetzt.

Als fachliche Zugangsvoraussetzungen gelten:

  • Ein qualifizierter Studienabschluss eines facheinschlägigen Bachelorstudiums.
    Mit z. B. folgenden Studien sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt: „Bauplanung und Bauwirtschaft – Studienzweig Architektur“ (FH JOANNEUM), „Architektur“ (FH Kärnten, Spittal/Drau), „Architektur“ (TU Wien), „Architektur“ (TU Graz) und „Architektur“ (TU Innsbruck).
     
  • Einem Bachelorstudium vergleichbares und gleichwertiges Studium.
    Vorausgesetzt wird ein Mindestumfang an ECTS in folgenden Kernkompetenzen:
    - Bereich „Architektur und Städtebau“ (30 ECTS)
    - Bereich „Gestaltung“ (10 ECTS)
    - Bereich „Technik, Konstruktion und Bauwirtschaft“ (25 ECTS)

Alle Ausbildungen müssen an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt worden sein.

In nicht eindeutigen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienberatung der FH JOANNEUM unter Tel.-Nr.: +43 (0)316 5453-8800 oder per E-Mail unter: info@fh-joanneum.at