Aufnahmeverfahren

Ein Aufnahmeverfahren wird durchgeführt, wenn die Anzahl der StudienbewerberInnen die Zahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt.

Das Aufnahmeverfahren setzt sich zusammen aus:

  • einer vollständigen Bewerbung,
    Details dazu finden Sie hier
  • einem Gespräch mit der Aufnahmekommission:
    Mit jeder/jedem einzelnen StudienwerberIn, wird ein persönliches Aufnahmegespräch durchgeführt. Hierbei soll dem/der StudienwerberIn die Möglichkeit gegeben werden ihre/seine Kenntnisse auf diesem Studiengebiet darzustellen. Außerdem bietet sich die Gelegenheit, in den bisherigen Abschlüssen nicht ausgewiesene Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen, die für den Studienerfolg von Bedeutung sein können. Solche sind insbesondere die Motivation, die Eignung und die Begabung der/des StudienwerberIn für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf.
     
  • der Beurteilung der Qualität der architektonischen und gestalterischen Fähigkeiten anhand der vorgelegten Arbeitsmappe,
  • der Reihung nach Bachelor- bzw. Diplomdurchschnittsnoten,
  • der Beurteilung der beruflichen Erfahrung und der berufsqualifizierenden Ausbildung.

Das Ergebnis:
Das endgültige Ergebnis liegt meist wenige Wochen nach dem Aufnahmeverfahren vor. Alle BewerberInnen werden schriftlich über den Ausgang ihrer Bewerbung verständigt. Am jeweiligen Standort des Studiengangs wird eine Liste mit dem BewerberInnenkennzeichen der aufgenommenen BewerberInnen sowie eine Warteliste ausgehängt. Darüber hinaus wird diese Liste auf der Website des jeweiligen Studiengangs veröffentlicht.