Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind für die Erfüllung der formalen Zulassung zum Studium bzw. zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren erforderlich:
Voraussetzung ist ein erfolgreicher Abschluss eines Bachelorstudiums im Umfang von mindestens 180 ECTS oder ein abgeschlossenes postsekundäres Studium (z. B. an einer Akademie für Sozialarbeit als Vorgängerausbildungsstelle) bzw. eine vergleichbare Ausbildung (z. B. zum "Akademischen Sozialarbeiter") im Umfang von mindestens 180 ECTS.
In Einzelfällen können auch BewerberInnen zum Aufnahmeverfahren zugelassen werden, bei denen nach Antragstellung bescheidmäßig festgestellt wurde, dass das von ihnen absolvierte Studium einer sechssemestrigen postsekundären Ausbildung gem. § 59 UniStG 1998 i.d.g.F. gleichwertig ist.
Bachelorabschlüsse folgender Fachrichtungen werden anerkannt:
- Die Fachhochschul-Studiengänge "Soziale Arbeit".
- Die Universitätsstudien "Sozialpädagogik".
Dabei sind als zusätzliche Pflichtmodule "Methoden der Sozialarbeit" (10 ECTS) und "Sozialarbeitsrelevante Themen der Rechtswissenschaften" (10 ECTS) von den Studierenden in den ersten beiden Semestern zu absolvieren. - Vergleichbare Ausbildungen: Die Vergleichbarkeit hinsichtlich des Qualifikationsniveaus und der Facheinschlägigkeit wird von Leiter des Studiengangs im Einzelverfahren geprüft. Im Einzelfall kann mit der Zulassung die Absolvierung zusätzlicher Pflichtmodule, wie "Methoden der Sozialarbeit" (10 ECTS) und/oder "Sozialarbeitsrelevante Themen der Rechtswissenschaften" (10 ECTS), von den Studierenden in den ersten beiden Semestern verbunden werden.
Gem. Beschluss des FHR 2006/153 vom 3./4. März 2006 wird die Bedingung der sechssemestrigen Studiendauer an einer anerkannten Bildungseinrichtung von AbsolventInnen ehemals zweijähriger postsekundärer Erstausbildungen (wie z. B. Akademien für Sozialarbeit) auch kumulativ erfüllt, wenn zusätzlich facheinschlägige Weiterbildungen an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens zwei Semestern absolviert wurden. Die einzelfallbezogene Prüfung betreffend das Qualifikationsniveau der BewerberInnen erfolgt durch die Studiengangsleitung.
Nicht überprüft werden im Zuge des Bewerbungsverfahrens Kenntnisse in den Grundlagen der EDV. Den aufgenommenen BewerberInnen wird lediglich empfohlen, ihre Kenntnisse in Microsoft Standard Programmen soweit zu vervollständigen, dass sie in diesen Bereichen im Studium nicht behindert werden.
In nicht eindeutigen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienberatung der FH JOANNEUM unter Tel.-Nr.: +43 (0)316 5453-8800 oder per E-Mail unter: info@fh-joanneum.at