Aufgaben

Die Aufgaben des Fachhochschulkollegiums laut FHStG sind:
  • Wahl der Leiterin / des Leiters und ihrer Stellvertreterin / seines Stellvertreters auf Grund eines Dreiervorschlages des Erhalters;
  • Antrag an den Erhalter auf Abberufung der Leiterin / des Leiters oder deren Stellvertreterin / dessen Stellvertreters bzw. Stellungnahme zu einer diesbezüglichen Absicht des Erhalters für den Fall, dass die Leiterin / der Leiter (StellvertreterIn) ihre / seine Amtspflichten gröblich verletzt oder vernachlässigt hat oder dass sie / er nicht mehr in der Lage ist, ihre / seine Amtspflichten zu erfüllen;
  • Antragstellung auf Änderungen betreffend akkreditierte Studiengänge an den Fachhochschulrat nach Anhörung des Erhalters;
  • Antragstellung auf Einrichtung und Auflassung von Studiengängen an den Erhalter;
  • Antragstellung zum Budget (Investitions-, Sach- und Personalaufwand) an den Erhalter;
  • Vorschläge für die Einstellung von Lehrpersonal an den Erhalter;
  • Inhaltliche Koordination der Lehrveranstaltungen und Prüfungen;
  • Evaluierung der Lehr- und Prüfungstätigkeit sowie des Studienplanes und der Prüfungsordnung;
  • Verleihung akademischer Grade und deren Widerruf sowie die Nostrifizierung ausländischer Grade.