ECTS
Das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System - ECTS) wurde ins Leben gerufen, um Studierenden die Anerkennung ihres Studienaufenthaltes im europäischen Ausland zu erleichtern. Studienleistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes erbracht werden, sollen für das Studium an der Heimatinstitution anerkannt werden.
Für Studierende bedeutet ECTS zudem die Garantie für die volle akademische Integration an der Gastinstitution (z.B. Zussicherung von Plätzen in Lehrveranstaltungen), und für die Heimathochschulen ist es ein Mittel, um die akademische Anerkennung leichter durchführen zu können.
ECTS basiert auf drei Hauptprinzipien:
- Information über Studieninhalte und Studienleistungen durch die Institutionen
- Gegenseitiges Einvernehmen zwischen den Studierenden und den Gasthochschulen über das zu absolvierende Studienprogramm
- Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten für das erbrachte Studienpensum und dadurch Erleichterung der Anerkennung durch die Heimatinstitution.
Antragstellung:
Eine Schlüsselrolle in der Umsetzung des Systems nehmen die ECTS-KoordinatorInnen/Departmental Coordinators for International Relations an den Hochschulinstitutionen ein. Sie erteilen Auskünfte über Partnerhochschulen und stehen in engem Kontakt mit den Gastinstitutionen. Für die administrative Abwicklung des Auslandsstudiums ist zumeist das Internationale Büro zuständig-
Im sogenannten Informationspaket/ECTS-Guide der Partnerinstitution, das zumeist im Internet zu finden ist, erfahren die Studierenden mehr über die Gasthochschule, die einzelnen Fachbereiche und Fakultäten sowie die angebotenen Lehrveranstaltungen (inklusive ECTS-Punktezuweisung). Das Informationspaket dient als Orientierung für das geplante Studienprogramm und als Hilfe beim Studieneinstieg an der Gastinstitution.
Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes muss zwischen den Studierenden, der Gast- und der Heimatinstitutionen das sogenannte Studienabkommen (Learning Agreement) abgeschlossen werden. Dieses Dokument enthält das zu absolvierende Studienprogramm einschließlich der erforderlichen ECTS-Anrechnungspunkte. Das Studienabkommen ist für alle Beteiligten bindend und muss von den ECTS-KoordinatorInnen der Heimat- und der Gastinstitution sowie den Studierenden unterschrieben werden. Es ist die Grundlage für den "Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen" (Fachhochschulen) - die Gewährleistung für die Anerkennung der erbrachten Studienleistungen bei positivem Erfolg.
ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS-Credits) sind keine Noten! Sie ersetzen Noten auch nicht, sondern beschreiben den gesamten quantitativen Arbeitsaufwand (workload), der für eine Lehrveranstaltung anfällt. Die Hochschulinstitutionen weisen jeder Lehrveranstaltung Punkte zu, um das jeweilige Arbeitspensum zu beschreiben. Das Arbeitspensum umfasst alles, was zur positiven Absolvierung des Studienprogramms erforderlich ist, also die Unterrichtszeit und auch Haus-/Seminararbeiten, Prüfungsvorbereitung, Laborarbeiten, Praktika etc. Pro Studienjahr werden - bezogen auf die gesetzlich festgelegte Mindeststudiendauer - 60 ECTS-Credits vergeben.
Vor und nach Absolvierung des Studienaufenthaltes:
Vor und nach dem Studienaufenthalt erstellen die Heimat- und die Gastinstitution für alle Studierenden eine Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records). Die Abschrift der Studiendaten über die absolvierten Lehrveranstaltungen an der Heimatinstitution erleichtert die Eingliederung der Studierenden an der Gastinstitution. Nach Absolvierung des Aufenthaltes erstellt die Gastinstitution eine Abschrift der Studiendaten. Damit soll eine Übertragung der im Ausland erbrachten Prüfungen auf das Studium an der Heimatinstitution problemlos erfolgen können. Ein Auslandsaufenthalt unter Verwendung von ECTS kann nur dann funktionieren, wenn sowohl die Heimat - als auch die Gastinstitution der Studierenden das System richtig anwendet.