Allgemeine Informationen

Ein wichtiger Aspekt der Internationalisierung ist die Kooperation mit den Partnerhochschulen in der Lehre. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FH JOANNEUM, die an internationalen Hochschulen unterrichten möchten, werden gefördert . Besonders unterstützt wird die Mobilität im Rahmen von ERASMUS.

Teilnahmeberechtigt an der Lehrendenmobilität im Rahmen von LLP/ERASMUS sind hauptberufliche Lehrende der FH JOANNEUM. Voraussetzung für den Lehraufenthalt im Ausland ist die Vereinbarung von Lehrendenmobilität in einem ERASMUS Bilateralen Abkommen.

- Die Lehrtätigkeit muss mindestens fünf Stunden oder maximal 6 Wochen umfassen. Die Geschäftsführung der FH JOANNEUM genehmigt in der Regel maximal eine Woche TA.

- Der Lehraufenthalt muss in das Studienprogramm der Partnerinstitution integriert sein und daher während der Semesterzeiten stattfinden. Seitens der EU werden zum Teil Reisekosten und erhöhte Lebenshaltungskosten gefördert. Da die FH JOANNEUM ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterrichtstätigkeit an internationalen Partnerhochschulen motivieren möchte, kann Lehrendenmobilität im Rahmen einer Dienstreise durchgeführt werden.