Bologna-Prozess

1999 unterzeichneten die HochschulministerInnen 29 europäischer Staaten eine Erklärung zur Schaffung des europäischen Hochschulraumes bis 2010, die mittlerweile als Bologna-Erklärung bekannt ist.

Derzeit beteiligen sich 46 Staaten am Bologna-Prozess, mit dem bis 2010 ein wettbewerbsfähiger und dynamischer Hochschul- und Forschungsraum geschaffen werden soll. Die Einführung des Bologna-Modells bedeutet unter anderem die Anpassung an die mehrstufige Studienarchitektur von Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien. Dies soll zu mehr Transparenz und einer besseren Vergleichbarkeit von Studien und Studienabschlüssen innerhalb Europas führen.

Auf Ebene der Mitgliedsstaaten werden die rechtlichen und hochschulpolitische Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Bologna-Prozesses geschaffen. Die Verantwortung für die Umsetzung des Prozesses tragen jedoch die Hochschulen selbst, in dem sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften neue Bachelor- und Masterstudien oder Joint Degrees implementieren und ein System zur strukturellen Vergleichbarkeit und Harmonisierung und Internationalisierung von Studienabschlüssen schaffen.

Alle zwei Jahre finden Nachfolgekonferenzen statt (2001 in Prag, 2003 in Berlin, 2005 in Bergen, 2007 in London, 2009 in Leuven), welche den Bologna-Prozess auf europäischer Ebene vorantreiben. Dort werden die erzielten Fortschritte dokumentiert und evaluiert bzw. die Ziele für die nächsten Jahre festgelegt (z.B. erhöhte Mobilität, soziale Durchlässigkeit oder die Einrichtung von Qualitätssicherungssystemen).