Outgoing Studierende

Fewer Opportunities & Green Travel

 

In der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 sind die Schwerpunktthemen Digitalisierung, Green Erasmus, Inklusion, Vereinbarkeit und bürgerschaftliches Engagement. Deswegen gibt es in gewissen Bereichen auch sogenannte Top-ups für Studierende.

Green Travel

Für die am Programm ERASMUS+ teilnehmenden Hochschulen bedeutet dies, dass sie neben der Beantragung und Unterstützung umweltfreundlicher Maßnahmen auch selbst Maßnahmen einleiten müssen, um die negativen Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt zu reduzieren. Die Europäische Kommission wird daher umweltfreundliches „grünes“ Reisen im Programm Erasmus+ künftig mit finanziellen Zuschüssen aus Programmmitteln unterstützen.

Studierende, die umweltfreundliche Verkehrsmittel für die An- und Abreise verwenden, haben Anspruch auf das Top-Up für Green Travel in der Höhe von einmalig 50 Euro. Als emissionsärmere Verkehrsmittel gelten u. A. Zug, Bus und Fahrgemeinschaften. Der Anspruch auf das Top-Up besteht, wenn mehr als die Hälfte der Strecke mit einem emissionsärmeren Verkehrsmittel zurückgelegt wird.

Wenn Studierende mit emissionsärmeren Verkehrsmitteln reisen, bekommen sie (ab dem Studienjahr 2023/24) zusätzlich insgesamt zwei Reisetage gefördert. Die Reisetage zählen zu der geförderten Dauer, aber nicht zur Mindestdauer.

Mehr zur Finanzierung fnden Sie hier.

Fewer Opportunities

Damit ein gleichberechtigter und gerechter Zugang zum Programm und gleiche Chancen für Teilnehmende aus allen Bereichen gewährleistet wird, sind Hochschulen aufgefordert, Teilnehmende mit potenziellen Hürden bestmöglich zu unterstützen. Die Teilnehmergruppe mit „geringeren Chancen“ wird durch ein pauschales Top-Up in Höhe von € 250 pro Monat bei Ihrem Vorhaben unterstützt. Die zusätzliche Förderung („fewer opportunities“ Top-Up) für Personen mit geringeren Chancen erhalten folgende Gruppen:

  • Personen mit einer Behinderung
  • Personen mit einer chronischen Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland).
  • Studierende mit Kind(ern), die das Kind bzw. die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen.

Inklusionsunterstützung

Bei einem von ERASMUS+ geförderten Aufenthalt gibt es die Möglichkeit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung für Echtkosten, die insbesondere Teilnehmer:innen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Studierenden mit Betreuungspflichten bewilligt werden kann. Die Inklusionsunterstützung übernimmt zusätzliche Kosten, welche Teilnehmer:innen in Vorbereitung auf die Mobilität oder während des Auslandsaufenthaltes anfallen. Bitte kontaktieren Sie das International Office spätestens drei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts, wenn Sie Inklusionsunterstützung beantragen möchten.

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Weitere Schwerpunkte der neuen ERASMUS+ Programmgeneration

Digitalisierung

Um den Digitalisierungsprozess des Erasmus+ Programms weiter voranzutreiben, haben sich Projektträger mit der Unterzeichnung der ECHE (Erasmus Charter for Higher Education) dazu verpflichtet, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, welche die die Umsetzung der Mindestanforderungen an das digitale Management der Mobilität sicherstellen. Darüber hinaus werden mit der Förderung von „blended mobility“ und „blended Intensive Programms“ digitale Lern- und Austauschformate unterstützt.

Civic Engagement

Um die demokratische Teilhabe und das bürgerschaftliche Engagement in der Zivilgesellschaft zu stärken, sind Hochschulen aufgefordert, Aktivitäten zu unterstützen und zu organisieren, die es Studierenden ermöglichen, sich zivilgesellschaftlich zu engagieren und sich aktiv an ihrer lokalen Gesellschaft zu beteiligen.