Arbeits- und Sozialrecht
Vorlesung, 2.00 ECTS
Lehrinhalte
Einstieg in das österreichische Arbeits- und Sozialrecht in Form einer kompakten Gesamtdarstellung unter spezieller Berücksichtigung von Besonderheiten in der Bank- und Versicherungswirtschaft. Dabei wird das Arbeitsverhältnis von seiner Begründung bis zu seiner Beendigung dargestellt, wobei auch der kollektivvertragliche und betriebsverfassungsrechtliche Rahmen und der sozialversicherungsrechtliche Hintergrund berücksichtigt werden, in die ein Dienstverhältnis typischerweise eingebunden ist.
Lernergebnisse der LV
Die Vorlesung ermöglicht den Studierenden - einen kompakten Überblick über die wesentlichen arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen sowie
- die Schaffung eines Problembewusstseins, um die in der betrieblichen Praxis häufig auftretenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen richtig einordnen zu können und ein Verständnis für Lösungswege zu entwickeln
Empfohlene oder verpflichtende Fachliteratur und andere Lernressourcen bzw. –instrumente
- „Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht 2014“ von Eichinger/Kreil/Sacherer, erschienen im Verlag facultas.wuv- Aktuelle Kollektivverträge aus der Bank- und Versicherungswirtschaft
Art der Vermittlung
- Vorlesung unter Verwendung eines begleitenden Power-Point-Skriptums;- gemeinsames Lösen von Fallbeispielen und Veranschaulichung typischer Vertragsinhalte anhand eines Dienstvertragsmusters;- asynchrones e-learning in Form eines selbständigen Erarbeitens von kollektivvertraglichen Fragestellungen aus der Bank- und Versicherungswirtschaft;- Follow-up durch selbständige Lektüre eines empfohlenen Lehrbuches, welches den Lernstoff vertiefend, ergänzend und ordnend aufbereitet und mit welchem auch das in der Vorlesung erarbeitete Wissen von den Studierenden anhand einer Fragen- und Fallsammlung angewendet und gefestigt werden kann.
Voraussetzungen und Begleitbedingungen
keine besonderen
Prüfungsmethode und Beurteilungskriterien
Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen in dem nach der jeweils gültigen Regelung erforderlichem Mindestausmaß sowie positive Beurteilung einer schriftlichen Abschlussprüfung im Umfang von 90 min.