Kurzmitteilung

Finanzielle Unterstützung für Studierende von „Gesundheits- und Krankenpflege“ beschlossen

 

Die Bundesregierung hat im Mai 2022 die Pflegereform und im Juli 2022 das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 bis 2025 zur Attraktivierung der Ausbildung von Pflegeberufen beschlossen. Für Studierende von „Gesundheits- und Krankenpflege" an der FH JOANNEUM wird es eine monatliche finanzielle Unterstützung geben.

Wer seine erste Ausbildung in einem Pflegeberuf macht, erhält einen Ausbildungszuschuss von 600 Euro pro Monat. Der Ausbildungsbeitrag ist von allen bundesgesetzlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen befreit und gilt nicht als Einkommen nach bundesgesetzlichen Bestimmungen. Mehr zum Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz finden Sie hier.

Für Umsteiger:innen, die aus einem anderen Beruf in die Pflege wechseln sowie für Wiedereinsteiger:innen gibt es während einer vom AMS geförderten Ausbildung ein Pflegestipendium von mindestens 1.400 Euro pro Monat. Infos zur Pflegereform gibt es auf der Webseite des Sozialministeriums.

Die FH JOANNEUM ist aktuell bemüht, alle Fragen zu Auszahlung, Abwicklung und zum Auszahlungszeitpunkt der Unterstützungsgelder zu klären. Sobald die Vorgaben des Landes Steiermark vorliegen, veröffentlichen wir dies hier.

Alle Infos zum Bachelorstudium und zur Aufnahme bei „Gesundheits- und Krankenpflege" an der FH JOANNEUM finden Sie hier.