Stellungnahme

Stellungnahme der FH JOANNEUM zu „Rassistische Bachelorarbeit an FH approbiert“

 

Die Inhalte der Arbeit entsprechen dezidiert nicht den Werten der FH JOANNEUM und ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten. Zur Approbation und den Konsequenzen möchten wir wie folgt Stellung nehmen.

  • Die Arbeit wurde von einem externen Begutachter – einem wissenschaftlichen Mitarbeiter eines renommierten Instituts in Leipzig – betreut. Der Betreuer informierte niemanden an der FH JOANNEUM über kritische Inhalte und beurteilte die Arbeit als „sehr gut“.
  • Ein weiterer externer Lehrender begutachtete die Arbeit in den Punkten Methodik und Plagiat. Die Arbeit wurde positiv beurteilt.
  • Umgehend nach der ersten Begutachtung durch FH-interne Personen und der Feststellung von sehr auffälligen Formulierungen und Inhalten wurde die Arbeit FH-intern geprüft sowie an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes mit der Bitte um eine Stellungnahme weitergeleitet.
  • Schon aus der raschen Reaktion auf die internen Hinweise ist ersichtlich, dass uns derartige Inhalte und Formulierungen keineswegs egal sind und sich allenfalls auch trotz Vorliegen eines sehr positiven Gutachtens des Betreuers entsprechende Konsequenzen für den Studierenden ergeben könnten.
  • Die Stellungnahme ergab, dass die Inhalte der Arbeit zwar an die Grenze des Akzeptablen stoßen, jedoch diese nicht überschreiten. Die Arbeit wurde als strafrechtlich nicht relevant kategorisiert. Zudem wurde in der Stellungnahme des DÖW festgehalten: „Die Basis für weitere Schritte ist de facto nicht gegeben.“ Es wurde empfohlen, von weiteren Konsequenzen gegenüber dem Studierenden abzusehen.
  • Expertinnen und Experten innerhalb sowie außerhalb der FH JOANNEUM befanden somit, dass die Basis für eine Einleitung einer Aberkennung fehle.
  • Der externe Begutachter wurde nicht mehr mit der Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten beauftragt.

Aufgrund dieses Vorfalls wurden im Prozess der internen und externen Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten weitere Maßnahmen definiert und umgesetzt. Diese Maßnahmen sollen bewirken, dass bei der Beurteilung von Bachelor- und Masterarbeiten noch mehr Sorgfalt sowohl auf die inhaltlichen wissenschaftlichen Aspekte als auch auf deren Ausformulierungen gelegt wird.