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Der Zugang in den Masterstudiengang IT-Recht und Management ist offen für Absolventinnen und Absolventen ALLER Fachdisziplinen.
Wenn Sie einen qualifizierten Studienabschluss
nachweisen können, erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium.
In fraglichen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Deutsch ist Unterrichtssprache und deren Kenntnis auf der Stufe B2 gemäß den Kriterien des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens wird als erforderlich vorausgesetzt.
Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.