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Department Gesundheitsstudien

Advanced Nursing Practice

Vor dem Studium

Voraussetzungen für die Zulassung

Der berufsbegleitende Masterlehrgang Advanced Nursing Practice richtet sich an Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit abgeschlossenem Bachelorstudium (BSc) sowie an Absolvent:innen von anderen facheinschlägigen Gesundheitsstudiengängen.

Als Zugangsvoraussetzung gilt ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten oder der Abschluss eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Als facheinschlägig gelten jedenfalls folgende Bachelorabschlüsse:

  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Physiotherapie oder gleichwertiger Abschluss
  • Biomedizinische Analytik
  • Diätologie
  • Ergotherapie
  • Hebammen
  • Radiologietechnologie
  • Logopädie

Unabhängig davon, welcher der genannten postsekundären Studienabschlüsse vorliegt, gilt eine zusätzliche mehrjährige einschlägige Berufserfahrung auch als Mindestzugangsvoraussetzung (gem. § 9 FHG, Abs. 7).

Deutsch ist die Unterrichtssprache am Lehrgang. Mit Sprachkenntnissen auf Level B2 können Sie den Lehrgangsinhalten ohne Probleme folgen. Bestätigen Sie uns Ihre Sprachkenntnisse bitte mit einem Zertifikat, sofern Sie nicht in Maturazeugnissen oder ähnlichen Diplomen genannt sind.

Hinweis

Die Erfüllung der formalen Zugangsvoraussetzungen wird durch die Abteilung WSA, im Zweifelsfall gemeinsam mit der Lehrgangsleitung, geprüft.

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