Lehre und Forschung
Den Grundgedanken von Good Scientific Practice leben.

Good Scientific Practice
Die Gesellschaft bringt den Hochschulen generell ein hohes Maß an Vertrauen in ihre wissenschaftliche Integrität entgegen. Um diese Verantwortung wahrzunehmen, sind Hochschulen gefordert, Qualitätskriterien für gute wissenschaftliche Arbeit zu benennen, bestehenden Standards zu folgen und im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten, einerseits entsprechende Vorkehrungen zur Vermeidung von Fehlverhalten in der Wissenschaft und andererseits entsprechende Maßnahmen für einen adäquaten Umgang mit Verstößen bei erwiesenen Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu treffen.
Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung von Fehlverhalten in der Wissenschaft
Der FH JOANNEUM ist die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund hat das Kollegium der FH JOANNEUM die Richtlinie zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung von Fehlverhalten in der Wissenschaft beschlossen, die für alle Mitarbeitenden und Studierenden der Hochschule gültig sind. Die in diesem Beschluss formulierten Grundsätze basieren auf den Prinzipien der Wissenschaftsethik und den Anforderungen an gute wisssenschaftliche Praxis.
Maßnahmen zur Plagiatsprüfung vorwissenschaftlicher beziehungsweise wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden
Die FH JOANNEUM führt an allen Studiengängen Kontrollmaßnahmen ein, um zu überprüfen, ob Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten den Regeln und Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entsprechen und frei von unrechtmäßiger Aneignung von geistigem Eigentum oder Erkenntnissen anderer sind.