Hochschule

Barrierefreiheitserklärung

 

Die FH JOANNEUM ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.fh-joanneum.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Bei vielen Bildern fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-User:innen nicht zugänglich ist. Zukünftig legen wir besonderen Wert auf die Ergänzung dieser Alternativtexte und sensibilisieren unsere Redakteur:innen im Rahmen von Schulungen und Hinweisen in unseren Manuals dahingehend, dass neue und aktualisierte Seiten dieses Erfolgskriterium erfüllen müssen.
  • PDF- und Office-Dokumente sind nur teilweise barrierefrei. Eine Verbesserung soll durch eine standardisierte Erzeugung der Dokumente und eine gezielte Schulung der Redakteuer:innen erfolgen.
  • Nicht alle Videos sind untertitelt. Neue Videos sollten untertitelt werden.
  • Die Navigation der Website mittels Tastatur ist nur eingeschränkt möglich. Diese Barriere werden wir im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen beheben.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der FH JOANNEUM durchgeführten Selbstbewertung erstellt.  

Feedback

Anlässlich des Relaunches der Website im März 2023 wurde großes Augenmerk auf die barrierefreie Gestaltung der Website gelegt. Weitere Schritte folgen.

Sollten Sie dennoch Hindernisse, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, entdecken, können Sie uns dies gerne per E-Mail mitteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite(s) oder des Dokuments an: info@fh-joanneum.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere auf Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.