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Lehrbeauftragte:r „Medienrecht“

Bachelorstudiengang „Journalismus und PR“ in Graz
KN 620 26 003

Ihr Lehrauftrag:

Die Lehrveranstaltung wird im 4. Semester als Vorlesung im Studiengang „Journalismus und PR“ angeboten und umfasst folgende inhaltliche Schwerpunkte:

  • Juristische Grundlagen für Medienberufe sowie verfassungsrechtliche Aspekte der Presse- und Medienfreiheit
  • Persönlichkeits- und Äußerungsrecht, insbesondere Recht am eigenen Bild, Schutz der Privatsphäre, postmortaler Persönlichkeitsschutz und Ehrenbeleidigungen
  • Rechtliche Aspekte der Berichterstattung, insbesondere Kriminalberichterstattung sowie Berichterstattung über Politiker:innen und andere Personen des öffentlichen Lebens
  • Urheberrecht sowie rechtliche Fragen zu Äußerungen in Internetforen und satirischen Darstellungsformen
  • Medientransparenz, Medienförderung und medienrechtliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
  • Zusammenspiel von Medienrecht und Medienethik

Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, wesentliche, juristische Grundlagen für Medienberufe zu verstehen und auf medienpraktische Fragestellungen anzuwenden. Sie können insbesondere rechtliche Rahmenbedingungen der Bildberichterstattung, des Urheberrechts, der Medientransparenz und Medienförderung sowie der Presse-, Medien-, Meinungs- und Kunstfreiheit erläutern und einordnen.

Darüber hinaus können sie persönlichkeits- und äußerungsrechtliche Fragestellungen – etwa zum Schutz der Privatsphäre, zu Ehrenbeleidigungen, zum postmortalen Persönlichkeitsschutz sowie zur Berichterstattung über Straftaten und Personen des öffentlichen Lebens – beurteilen und das Spannungsverhältnis zwischen Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz analysieren.

Sie sind zudem in der Lage, rechtliche Fragestellungen zu digitalen Medien und satirischen Darstellungsformen sowie relevante Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) einzuordnen, die Rolle des Österreichischen Presserats und der medialen Selbstregulierung zu erläutern und anhand konkreter Fallbeispiele rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Risiken journalistischer bzw. medialer Veröffentlichungen einzuschätzen.

Ihr Profil:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Rechtswissenschaften, Doktorat wünschenswert
  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
  • Einschlägige Fachpublikationen zum Medienrecht erwünscht
  • Idealerweise Lehrerfahrung an einer Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung
  • Didaktisches Geschick, Begeisterungsfähigkeit sowie Freude an der Zusammenarbeit mit Studierenden

 

Umfang: 2 SWS, Durchführung in 1 Gruppe: insgesamt 30 ASWS

Unterrichtssprache: Deutsch

Beginn des Lehrauftrags: März 2027

 

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen laden Sie bitte bis zum 26.10.2026 hier hoch:

 

Kontakt:

FH JOANNEUM Gesellschaft mbH
zH Frau Alina Moser, BA, BA
Alte Poststraße 147
8020 Graz
T: +43 316 5453 8871
M: karriere@fh-joanneum.at

https://fh-joanneum.at/hochschule/karriere

Mehr Informationen zum Thema Datenschutz und über die Datenverarbeitung betreffend Ihre Bewerbung finden Sie unter https://www.fh-joanneum.at/hochschule/organisation/service-abteilungen/personal-und-recht/.

Im Sinne unseres Leitbildes der FH JOANNEUM – University of Applied Sciences, welches die Vielfalt von Menschen in Ihren diversen Aspekten wertschätzend zu interpretieren anregt, werden Menschen mit persönlich-vielfältigen Hintergründen nachdrücklich zur Bewerbung eingeladen.

Rahmenbedingungen:

Eine Beschäftigung als Lehrbeauftragte:r erfolgt unter folgenden Rahmenbedingungen (gem. § 7 Abs 2 FHG):

  • Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich in der Lehre und umfasst höchstens sechs Semesterwochenstunden.
  • Externe Lehrbeauftragte müssen nachweislich einer anderen vollsozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Allgemeine Voraussetzungen für Lehrbeauftragte:

Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. abgeschlossene einschlägige Akademie-Ausbildung; Promotion oder sonstiger Nachweis der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit; 5-jährige qualifizierte einschlägige Berufspraxis, von der möglichst drei Jahre außerhalb einer Hochschule ausgeübt worden sein sollen; Nachweis einer entsprechenden pädagogisch-didaktischen Eignung.