Direkt zum Inhalt wechseln
Studieren und Familie

Organisation des Studiums und finanzielle Unterstützung

Ein Fachhochschulstudium mit Kind – eine Herausforderung, aber keine Unmöglichkeit.

Organisation des Studiums mit Familie

Organisatorische Rahmenbedingungen im Studienalltag für Studierende mit Betreuungspflichten können dabei unterstützen, das Studium mit Kind fortzusetzen bzw. überhaupt erst an die Hochschule zu gehen:

  • Akute Betreuungspflichten bzw. die Pflege von Angehörigen gelten als Entschuldigungsgrund bei Abwesenheiten von Prüfungsterminen
  • Vor und nach einer Studienunterbrechung umfassende Beratungsgespräche mit der Studiengangsleitung für bestmögliche, individuelle Lösungsvarianten im Bedarfsfall
  • Förderung einer inklusiveren Lehre durch den Ausbau und die optimierte Nutzung von Online-Lernplattformen: Bereitstellung von Lehrmaterialien, flexible Teilnahmeformate, asynchrone Angebote sowie vereinfachte Kommunikationsmöglichkeiten
  • Kinderfreundliche Ausstattung

Studierende können in begründeten Fällen ihr Studium unterbrechen. Der Antrag auf Unterbrechung des Studiums muss bei der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung schriftlich oder elektronisch mit der Angabe der Gründe für die Unterbrechung und dem beabsichtigten Zeitraum der Unterbrechung eingebracht werden. Die Unterbrechung kann für einen Zeitraum von maximal drei Jahren beantragt werden. Die Gründe der Unterbrechung und die beabsichtigte Fortsetzung sind schriftlich nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. In der Entscheidung über den Antrag hat die Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung persönliche, gesundheitliche oder berufliche Gründe zu berücksichtigen. Jedenfalls stellen die Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes, Schwangerschaft, sowie die Betreuung eigener Kinder ausreichende Gründe dar.

Das nicht ausreichend begründete Nicht-Antreten zu einem Prüfungstermin ist mit der Note „nicht genügend“ zu beurteilen. Als ausreichend begründetes Nicht-Antreten zählen z.B. Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Familienhospiz oder Pflege eines oder einer Familienangehörigen. Der Eintritt 14 Siehe § 18 (2) Studien- und Prüfungsordnung 14 dieser Umstände ist ehestmöglich aber spätestens acht Kalendertage nach Wegfall eines allfälligen Hinderungsgrundes für eine Verständigung glaubhaft zu machen.

Finanzielle Unterstützungsleistungen und Zusatzförderungen

Relevante Informationen in Bezug auf finanzielle Unterstützungsleistungen und Rahmenbedingungen wie Wochengeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Zuverdienstgrenze, etc. finden Sie hier.

Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler:innenschaft (ÖH) bietet für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen. Die Notlage kann u. a. durch Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern entstanden sein.
Details zur Antragstellung bzw. die Formulare finden Sie hier.

Eine zusätzliche, finanzielle Unterstützungsleistung bietet „fewer opportunities“, wenn Studierende ihr Kind zu einem Auslandssemesteraufenthalt über das Programm mit Erasmus+ mitnehmen. Nähere Informationen finden Sie hier.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.