app_guideline
Aussetzung der Beglaubigung
Die Verpflichtung auf Beibringung der Beglaubigung ist derzeit ausgesetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: bewerbungen@fh-joanneum.at
Übersetzungsrichtlinien
Alle Urkunden, die für eine vollständige Bewerbung notwendig sind und nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen in deutscher oder englischer Übersetzung eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Übersetzungen müssen von einer / einem im jeweiligen Staat offiziell registrierten, gerichtlich beeideten Dolmetscherin / Dolmetscher angefertigt werden.
Die genaue Übereinstimmung einer Übersetzung mit dem Original ist von der Dolmetscherin / vom Dolmetscher zu beglaubigen mit:
Eine Liste der in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscherinnen und Dolmetscher finden Sie unter http://www.sdgliste.justiz.gv.at/.