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Aussetzung der Beglaubigung

Die Verpflichtung auf Beibringung der Beglaubigung ist derzeit ausgesetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: bewerbungen@fh-joanneum.at

Übersetzungsrichtlinien

Alle Urkunden, die für eine vollständige Bewerbung notwendig sind und nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen in deutscher oder englischer Übersetzung eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis:

Die Übersetzungen müssen von einer / einem im jeweiligen Staat offiziell registrierten, gerichtlich beeideten Dolmetscherin / Dolmetscher angefertigt werden.

Die genaue Übereinstimmung einer Übersetzung mit dem Original ist von der Dolmetscherin / vom Dolmetscher zu beglaubigen mit:

  • Datum der Übersetzung
  • Unterschrift
  • Siegel der Dolmetscherin / des Dolmetschers
  • Eine Liste der in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscherinnen und Dolmetscher finden Sie unter http://www.sdgliste.justiz.gv.at/.

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