Abteilung

Personal und Recht

Wir richten den Fokus auf die Menschen unserer Hochschule

 
Organisation

Der Abteilung Personal und Recht obliegt die Abwicklung des gesamten Personalwesens – wie Personalpolitik, -planung, -verrechnung – für die Services, die Studiengänge und Institute sowie für die Lehrgänge und Transferzentren unserer Hochschule.

Daneben sind zentrale Aufgabengebiete die rechtliche Prüfung des gesamten Vertragswesens an der FH JOANNEUM. Ein zentrales Aufgabengebiet im Personalbereich ist neben der Strukturierung der Personalpolitik die durchgängige Organisation und Abwicklung der Personalverrechnung. Auch diesbezüglich tritt die Abteilung als Servicestelle für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Lehrbeauftragte, freie DienstnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen auf.

Auf Basis des Aufgabenschwerpunktes Recht werden einzelne Organisationseinheiten der FH JOANNEUM bei (fast) allen anfallenden rechtlichen Fragen beraten und – sofern erforderlich – wird bei Vertragsverhandlungen aktive Unterstützung geleistet

Es ist uns wichtig, dass ...

  • insbesondere die abteilungsinterne Kommunikation respekt- und verständnisvoll sowie umfassend gelebt wird.
  • wir unsere Aufgaben laufend, rasch und effizient erfüllen, bei gleichzeitigem Verständnis für allfällige Fehler.
  • unsere Kolleginnen und Kollegen wissen, was sie von uns erwarten können, aber auch, welche (Vor)Leistungen von ihnen zu erbringen sind.
  • (Arbeits)Leistungen wechselseitig anerkannt werden.
  • wir einander in der Abteilung unterstützen, unsere Aufgabengebiete zu unserer beruflichen und persönlichen Zufriedenheit zu gestalten.
  • transparente Standards unternehmensweit bestehen und umgesetzt werden.

Datenschutzerklärung

Sehr geehrte Vertragsnehmerin, sehr geehrter Vertragsnehmer der FH JOANNEUM
Gesellschaft mbH, sehr geehrte Damen und Herren!

Mit 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung wirksam. Diese sieht erweiterte Informationsverpflichtungen vor. Daher möchten wir Sie im Folgenden – in Erfüllung der neuen rechtlichen Vorschriften – über die von der Abteilung Personal und Recht der FH JOANNEUM Gesellschaft mbH durchgeführten Datenverarbeitungen informieren.

Für allgemeine Fragen zum Thema Datenschutz in Bezug auf die FH JOANNEUM können Sie sich gerne an unseren Datenschutzbeauftragen unter der E-Mailadresse datenschutz@fh-joanneum.at wenden.

Wir weisen darauf hin, dass es sich um Datenverarbeitungen handelt, die wir bereits in der Vergangenheit durchgeführt haben und sich daher im Vertragsverhältnis keine Änderungen ergeben.

1. Über die Datenverarbeitung „Vertragsverwaltung“

Die Verarbeitung und Übermittlung der Daten erfolgt für die Lohn-, Gehalts- und Entgeltverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung und (arbeits-)vertraglichen Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich Stellenbesetzung und automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Im Rahmen des Vertragsverhältnisses beziehungsweise der Anbahnung desselben werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten, wie zum Beispiel Lebenslauf, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bankverbindung, Zeitaufzeichnungen oder Honorarnoten verarbeitet.

Darüber hinaus werden weitere im Laufe des Vertragsverhältnisses anfallenden Kategorien von personenbezogenen Daten, sofern diese zur korrekten Durchführung der Verträge notwendig sind, verarbeitet. Darunter fallen Organisationsdaten, wie beispielsweise Personalnummer oder Kostenstelle, allgemeine Daten zum Vertragsverhältnis (z. B. Beginn und Ende) oder Daten, die zur korrekten Anmeldung zur Sozialversicherung (z. B. Zuordnung zum Dienstgeberkonto) notwendig sind.

Für weitere Fragen zur Datenverarbeitung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Personal- und Recht der FH JOANNEUM Gesellschaft mbH, Alte Poststraße 147 (4. OG), 8020 Graz, AUSTRIA,
T: +43 316 5453 – 8869.

1.1 Über die Verarbeitung freiwilliger Angaben – Einwilligung für Angabe der Gewerkschaftszugehörigkeit oder des Religionsbekenntnisses

Die Angabe des Religionsbekenntnisses erfolgt freiwillig und auf Grundlage einer Einwilligung, wenn die entsprechenden Rechte in Anspruch genommen werden möchten.

Die Angabe der Gewerkschaftszugehörigkeit erfolgt ebenfalls freiwillig und auf Grundlage einer Einwilligung, wenn der Gewerkschaftsbeitrag über den Dienstgeber abgeführt werden soll.

Einwilligungen können unabhängig voneinander jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf hat zur Folge, dass die Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeitet werden, und somit die entsprechenden Rechte, Vorteile etc nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Für einen allfälligen Widerruf wenden Sie sich bitte an die Abteilung Personal und Recht der FH JOANNEUM Gesellschaft mbH, Alte Poststraße 147 (4.OG), 8020 Graz, AUSTRIA,
T: +43 316 5453 – 8869.

1.2 Über die Datenverarbeitung im Rahmen von Förderprojekten

Daten von Personen, die im Rahmen von Förderprojekten (Drittmittelprojekte) tätig werden, werden zum Zweck der Einreichung von Projektanträgen, Projektaudits, und zum Nachweis der Durchführung der Forschungsaktivitäten im erforderlichen Ausmaß im jeweils relevanten Einzelfall an jedenfalls an Art-89 Förder-und Zuwendungsstellen und Projektpartner übermittelt. Diese Datenverarbeitung liegt im berechtigten Interesse der FH JOANNEUM Rechenschaft über die Mittelverwendung abzulegen.

Sie haben unter Umständen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ein Recht auf Widerspruch, welches bei der Abteilung Personal und Recht der FH JOANNEUM, Alte Poststraße 147 (4. OG), 8020 Graz, AUSTRIA, T: +43 316 5453 – 8869 geltend zu machen wäre.

1.3 Über die Datenverarbeitung im Falle von Vertragsstreitigkeiten

Kommt es während des aufrechten Vertragsverhältnisses oder nach Beendigung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden die für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Daten an Rechtsvertreter und Gerichte übermittelt.

1.4 Übermittlungsempfänger

Eine Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vertraglicher Vereinbarung bzw. des berechtigten Interesses (siehe Punkt 1.2) der FH JOANNEUM jedenfalls an folgende Stellen:

  • Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen)
  • Pensionskassen
  • Finanzamt
  • Betriebliche Vorsorgekassen (BV-Kassen) gemäß § 11 Abs 2 Z 5 und § 13 BMSVG
  • Lehrlingsstelle gemäß § 19 Berufsausbildungsgesetz und Berufsschulen
  • Arbeitsmarktservice
  • Arbeitsinspektorat
  • Gemeindebehörden in verwaltungspolizeilichen Agenden (z.B. Gewerbebehörde, Zuständigkeiten nach ASchG usw.)
  • Bezirksverwaltungsbehörde in verwaltungspolizeilichen Agenden (Gewerbebehörde, Zuständigkeiten nach ASchG, usw.)
  • Gebietskörperschaften
  • Organe der betrieblichen Interessensvertretung (insbesondere Betriebsrat gemäß § 89 Z 4 ArbVG, Sicherheitsvertrauensperson nach § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 idgF, Jugendvertrauensperson gemäß § 125ff ArbVG und Behindertenvertrauensperson gemäß § 22a Behinderteneinstellungsgesetz)
  • Wahlvorstand für Betriebsratswahlen
  • Betriebsratsfonds gemäß § 73 Abs 3 ArbVG
  • Bildungs- und Weiterbildungsanbieter
  • Gläubiger des Betroffenen sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen
  • Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) zB gemäß § 16 Behinderteneinstellungsgesetz
  • Gleichbehandlungsanwaltschaft, -kommission
  • Vermittlung von Arbeitssuchenden
  • Versicherungsanstalten im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung
  • mit der Auszahlung an den Betroffenen oder an Dritte befasste Banken
  • gesetzliche Interessensvertretungen
  • Rechnungshof
  • Rechtsvertreter
  • Gerichte
  • Mitversicherte
  • Kunden und Interessenten des Verantwortlichen
  • Art-89 Förder- und Zuwendungsstellen
  • Projektpartner
  • Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
  • Sparkassen-Versicherung
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
  • Betreiber der Betriebskantine
  • vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft (mit Einwilligung des Betroffenen)
  • Auftragsverarbeiter im Rahmen der Softwarewartung
1.5 Dauer der Verarbeitung

Die Daten werden grundsätzlich bis zur Beendigung der Vertragsbeziehung und darüber hinaus für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und solange Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können.

2. Über die Datenverarbeitung „Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten“

Daten von Personen, die im Rahmen rechtlicher Angelegenheiten mit uns in Kontakt treten, werden zum Zweck der Klärung von rechtlich relevanten Sachverhalten, der Beratung von Leitungsorganen und MitarbeiterInnen, der Entscheidungsfindung, der Regelung von Vertragsangelegenheiten, der Verteidigung und Ausübung von Rechtsansprüchen in allen Angelegenheiten der FH JOANNEUM, insbesondere im Vorfeld und während folgender Verfahren verarbeitet:

  • Zivilgerichtliche Verfahren
  • Strafverfahren
  • Verwaltungsbehördliche und verwaltungsgerichtliche Verfahren
  • Außergerichtliche Angelegenheiten
  • allgemeine Beratung in rechtlichen Angelegenheiten

Diese Datenverarbeitung beruhen zum Teil auf dem berechtigten Interesse der FH JOANNEUM Gesellschaft mbH, Rechtsansprüche zu verteidigen und Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Sie haben unter Umständen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ein Recht auf Widerspruch, welches bei der Abteilung Personal und Recht der FH JOANNEUM, Alte Poststraße 147 (4. OG), 8020 Graz, AUSTRIA, T: +43 316 5453 – 8869 geltend zu machen wäre.

Für weitere Fragen zur Datenverarbeitung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Personal- und Recht.

2.1 Übermittlungsempfänger

Kommt es im Zuge der Angelegenheit zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder zu einem behördlichen Verfahren, werden die für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Daten an Rechtsvertreter, zuständige Gerichte und zuständige Behörden übermittelt. Weiters werden die im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw vertraglicher Vereinbarung bzw des berechtigten Interesses der FH JOANNEUM jedenfalls an folgende Stellen übermittelt:

  • zuständige Verwaltungsbehörden
  • zuständige Gerichte (auch [Bundes]Verwaltungsgerichte in eigenen Angelegenheiten)
  • Rechtsvertreter
  • Versicherungen und Versicherungsmakler
  • Vertragspartner
  • Projektpartner
  • Art-89 Förder- und Zuwendungsstellen
  • Gebietskörperschaften
  • Interessensvertretungen
  • Organe der betrieblichen Interessensvertretung (insbesondere Betriebsrat gemäß § 89 Z 4 ArbVG, Sicherheitsvertrauensperson nach § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 idgF, Jugendvertrauensperson gemäß § 125ff ArbVG und Behindertenvertrauensperson gemäß § 22a Behinderteneinstellungsgesetz)
  • Wahlvorstand für Betriebsratswahlen
  • Gegenseite
2.2 Dauer der Verarbeitung

Die Daten werden grundsätzlich bis zur Klärung der Angelegenheit und darüber hinaus für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und solange Rechtsansprüche geltend gemacht werden können.

3. Ihre Rechte als Betroffene beziehungsweise Betroffener

Sie haben das

  • Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten,
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitungen,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit,
  • unter bestimmten Umständen das Recht auf Widerspruch,

welches bei der FH JOANNEUM, Alte Poststraße 149, 8020 Graz, E-Mail: datenschutz@fh-joanneum.at, als verantwortliche Datenverarbeiterin beziehungsweise deren Datenschutzbeauftragtem geltend gemacht werden kann.

Sie haben auch

  • das Recht auf Beschwerde,

welches bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40 - 42, 1030 Wien,
T: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at, als zuständige Aufsichtsbehörde einzubringen wäre.