Incoming Studierende

Aufenthalt

 
Vorbereitung

Ein neues Leben in einer neuen Stadt – natürlich gibt es viele Dinge, die während Ihres Aufenthalts erledigt werden müssen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen hierzu.

Administrative Angelegenheiten

Anmelden eines Wohnsitzes

Wer in Österreich eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung muss innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Zur Anmeldung ihres Wohnsitzes benötigen Sie:

  • ein ausgefülltes und vom Vermieter unterzeichnetes Antragsformular Meldezettel
  • einen gültigen Pass oder Personalausweis

Meldeämter Graz:Tummelplatz 9, 8010 Graz | Bahnhofgürtel 85, 8020 Graz
Meldeamt Kapfenberg: Koloman-Wallisch-Platz 1, 8605 Kapfenberg
Meldeamt Bad Gleichenberg: Kaiser-Franz-Josef-Straße 1,8344 Bad Gleichenberg

Versicherungsschutz

Alle Austauschstudierende, die an die FH JOANNEUM kommen, müssen während ihres Aufenthalts ausreichend versichert sein.

Studierende aus EU/EWR-Staaten verfügen üblicherweise über eine aufrechte staatliche Krankenversicherung im Heimatland und können gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auch in Österreich problemlos behandelt werden.

Studierenden aus Drittstaaten steht es frei, sich für den Aufenthalt in Österreich selbst eine passende Versicherung zu suchen. Bei Versicherungen aus dem Heimatland muss nachgewiesen werden, dass die Vertragssumme mindestens 100.000 Euro aufweist und direkt an Krankenhäuser und Ärztinnen sowie Ärzte bezahlt wird, sofern die Rechnung 1.000 Euro übersteigt.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit ausländischen Versicherungsanbietern empfehlen wir jedoch ausdrücklich eine Selbstversicherung für Studierende bei einem dieser zwei Anbieter:

  • (1) Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) oder
  • (2) FeelSafe.at

    abzuschließen.

Die Kosten beider Versicherungen belaufen sich auf circa 67 bis 80 Euro monatlich.

Option (1) Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • ein ausgefülltes Antragsformular ÖGK Selbstversicherung
  • einen gültigen Pass oder Personalausweis
  • eine gültige Studienbestätigung
  • eine gültige Inskriptionsbestätigung
  • einen gültigen Meldezettel
Option (2) FeelSafe.at

Wenn Sie für Ihr Visum oder Residence Permit die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung brauchen, bietet FeelSafe.at Ihne die schnellste, einfachste und bequemste Lösung zum besten Preis an.

FeelSafe ist zu 100 Prozent von den Behörden für Ihren Aufenthalt in Österreich akzeptiert.

Sie können zwischen der Reiseversicherung für bis zu 90 Tage zb. für Ihr Entry C-Visum und der langfristigen Krankenversicherung für Ihr D-Visum oder Residence Permit wählen:

Mit FeelSafe Sind Sie im Vergleich zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) privat versichert, können somit zu allen Ärztinnen und Ärzten gehen (öffentliche und private) und haben weitere zusätzliche Leistungen. Bei FeelSafe können Sie gänzlich online in fünf Minuten abschließen und brauchen keine Bestätigungen oder persönliche Wege. Die Seite und die Verträge sind gänzlich auf Englisch übersetzt und es gibt einen persönlichen Service auf Deutsch und Englisch (zum Beispiel über den Live-Chat).

Bitte beachten Sie, dass wir nur bei den von uns empfohlenen Optionen Unterstützung anbieten können. Bei Versicherungen aus dem Heimatland können keinerlei Assistenzleistungen geboten werden.

Tipp:

Bei der Suchabfrage der Ärztekammer können sie nach geeigneten Ärzten suchen. Die Suchergebnisse können auch nach Sprache gefiltert werden.
Eine Liste der Ärzte, die direkt mit feelsafe.at verrechnen, finden sie hier.

Anmeldebescheinigung für EU/EWR-Bürger

EU/EWR-Bürger, die sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, sind dazu verpflichtet einen Antrag auf Anmeldebescheinigung zu stellen. Der Antrag muss innerhalb von vier Monaten erfolgen.

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • ein ausgefülltes Antragsformular "Anmeldebescheinigung"
  • einen gültigen Pass oder Personalausweis
  • eine gültige Studienbestätigung
  • einen gültigen Meldezettel
  • einen Nachweis über ausreichende Existenzmittel
  • einen Nachweis über ausreichende Krankenversicherungsschutz
  • 15 Euro an Bundesgebühr

Graz: Amt der Steiermärkischen Regierung, Abteilung 3 | Paulustorgasse 4, 8010 Graz
Kapfenberg: BH Bruck an der Mur | Th. Körnerstraße 34, 8600 Bruck an der Mur
Bad Gleichenberg: BH Südoststeiermark | Bismarkstraße 11-13, 8330 Feldbach

Aufenthaltsbewilligung für Angehörige von Drittstaaten

Drittstaatenangehörige, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten, sind dazu verpflichtet einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung zu stellen. Personen, die zur visumsfreien Einreise nach Österreich berechtigt sind, können diesen Antrag in Österreich stellen. Personen, die nicht zur visumsfreien Einreise berechtigt sind, müssen den Antrag in der zuständigen, österreichischen Vertretungsbehörde im Heimatland stellen.

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • ein ausgefülltes Antragsformular Anmeldebescheinigung
  • einen gültigen Pass oder Personalausweis
  • eine Geburtsurkunde
  • ein Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • eine gültige Studienbestätigung
  • einen gültigen Meldezettel
  • einen Nachweis des Wohnsitzes (Mietvertrag)
  • einen Nachweis über ausreichende Existenzmittel
  • einen Nachweis über ausreichende Krankenversicherungsschutz
  • 100 Euro an Bundesgebühr

Graz: Amt der Steiermärkischen Regierung, Abteilung 3 | Paulustorgasse 4, 8010 Graz
Kapfenberg: BH Bruck an der Mur | Th. Körnerstraße 34, 8600 Bruck an der Mur
Bad Gleichenberg: BH Südoststeiermark | Bismarkstraße 11-13, 8330 Feldbach

Studierendenausweis

Alle Austauschstudierenden erhalten während ihres Aufenthalts an der FH JOANNEUM einen persönlichen Studierendenausweis. Dieser Ausweis dient auch als Kopier- und Schlüsselkarte.

Zur Abholung benötigen Sie:

  • eine gültige Inskriptionsbestätigung
  • einen Lichtbildausweis

Campus Graz: Study Center | Alte Poststraße 149, 8020 Graz
Campus Kapfenberg: Infostelle | Werk-VI-Straße 46, 8605 Kapfenberg
Campus Bad Gleichenberg: Internationales Büro | Kaiser-Franz-Josef Straße 24, 8344 Bad Gleichenberg

Kursänderungen

Innerhalb von drei Wochen nach Beginn des Austausches an der FH JOANNEUM müssen Sie das Learning Agreement auf den neuesten Stand bringen und von Ihrer Heimathochschule bestätigen lassen.

Besprechen Sie die gewünschten Änderungen bitte mit den Internationalen Koordinatorinnen und Koordinatoren an Ihrem Studiengang.

Das Learning Agreement muss mit dem Transcript of Records, welches die FH JOANNEUM nach dem Aufenthalt ausstellt, ident sein, damit alle absolvierten Kurse angerechnet werden können.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung Ihres Aufenthalts ist grundsätzlich möglich, sofern die Heimathochschule dieser zumindest ein Monat vor Ende des ursprünglichen Vertragszeitraums bei der FH JOANNEUM meldet und die Kapazitäten am jeweiligen Studiengang gegeben sind.

Erasmus+ Studierende:

Eine bezuschussbare Verlängerung ist nur einmal möglich und der Verlängerungszeitraum muss unmittelbar an den ursprünglich zuerkannten Zuschusszeitraum anschließen (die Gesamtaufenthaltsdauer von zwölf Monaten pro Studienzyklus darf hierbei nicht überschritten werden). Verlängerungsanträge sind nur ab einem Mindestaufenthalt von 15 Tagen notwendig.