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Als Geflüchtete bei uns studieren

Natanja C. Pascottini
Wir unterstützen AsylwerberInnen bei ihrem Vorhaben, bei uns zu studieren.

Sie sind Geflüchtete:r und wollen an der FH JOANNEUM studieren? Wir zeigen Ihnen wie. Ein How-to-Guide.

Wir versuchen Sie so gut wie möglich bei Ihrer Bewerbung an der FH JOANNEUM zu unterstützen und Ihnen das Studieren zu ermöglichen. Als Geflüchtete:r sind sie von Studiengebühren ausgenommen. Wir finden auch eine Lösung, wenn Sie keine Dokumente besitzen. Gerne können Sie mit unserer Studienberatung einen Termin vereinbaren, um Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten zu besprechen. Bei einem technischen Studium haben Sie als internationale:r Studierende:r besonders gute Jobchancen.

Die Bewerbung

Für alle, die bei uns studieren wollen, ist der erste Schritt derselbe: Sie müssen sich bei uns bewerben. Die Bewerbung muss gewissen Richtlinien entsprechen. Falls Ihnen notwendige Dokumente fehlen oder Dokumente nicht übersetzt oder beglaubigt sind, müssen Sie noch folgendes ergänzen:

  • eine Schilderung ihrer Ausbildung und ihrer Situation, am besten im Bewerbungsschreiben (Abschlüsse, Name der ehemaligen Schule, Universität etc.)
  • eine Liste der Dokumente, die Sie nicht zur Verfügung stellen können
  • ein Nachweis über Ihre erfolgreiche Beantragung auf Asyl beziehungsweise über ihren aktuellen Asylstatus

Ihre Vorbildung nachweisen

Alle Bewerber:innen müssen gewisse Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Darunter fällt auch der Nachweis über die Vorbildung. Auch wenn Ihre Dokumente nicht übersetzt oder beglaubigt sind oder Sie keine Dokumente besitzen, finden wir einen Weg, einen Nachweis über Ihre Vorbildung zu erhalten. Das machen wir auf zwei Arten:

Recherche der Abteilung Weiterbildung, Studienadministration und studienrechtliche Angelegenheiten
Unsere Mitarbeiter:innen versuchen über Datenbanken und Abfragen beim zuständigen Ministerium die Gleichwertigkeit der von Ihnen angegebenen Vorbildung mit einer entsprechenden österreichischen Vorbildung festzustellen.

Beweisverfahren

Falls Sie sich für einen Bachelorstudiengang bewerben und angeben, die Matura oder einen gleichgestellten Abschluss in Ihrem Heimatland zu haben, ähnelt das Beweisverfahren einer Maturaprüfung in mehreren Fächern.

Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben, findet auch ein Gespräch oder eine schriftliche Überprüfung Ihrer Kenntnisse durch die Studiengangleitung statt, die Sie laut Ihrer angegebenen Vorbildung (meist Bachelor-Abschluss) haben sollten.

Falls nur gewisse Kenntnisse fehlen, zum Beispiel in Mathematik, können Sie diese auch durch eine Ergänzungsprüfung nachholen.

Das Aufnahmeverfahren

Wenn Ihre Vorbildung und damit die Zugangsqualifikationen durch das dargestellte Beweisverfahren nachgewiesen werden konnte, können Sie an unserem Aufnahmeverfahren teilnehmen.
Ausnahme: Wenn die Unterrichtssprache Deutsch ist und Sie noch keine ausreichenden Kenntnisse in dieser Sprache besitzen, können Sie sich – wie reguläre internationale Studierende – für den Zertifikatslehrgang Studienvorbereitung Deutsch bewerben. Damit erreichen Sie das für die meisten Studiengänge vorausgesetzte Level B2. Ein Jahr später können Sie dann am regulären Aufnahmeverfahren teilnehmen.

In unserem Aufnahmeverfahren spielt es keine Rolle, ob Sie Österreicher:in, Europäer:in, internationale:r Studierende:r oder Geflüchtete:r sind. Alle werden gleich behandelt, alle haben die gleichen Chancen.

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