Pressemitteilung

Kommission der FH JOANNEUM zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

 

Die vom Kollegium der FH JOANNEUM eingesetzte Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis kommt in der Causa der Bachelorarbeit „Die innerartliche Variation des menschlichen Vokaltrakts und der Stimme“ am Studiengang „Logopädie“ aus dem Jahr 2018 zu folgender abschließenden Handlungsempfehlung: Es besteht keine ausreichende rechtliche Grundlage zur Einleitung eines Verfahrens zur Ungültigkeitserklärung. Die Kommission gibt jedoch zur Vermeidung solcher Anlassfälle Empfehlungen für organisatorische Maßnahmen, um gute wissenschaftliche Praxis in einem noch höheren Ausmaß sicherzustellen.

Das Kollegium der FH JOANNEUM hat unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner (em. Professor für öffentliches Recht an der Karl-Franzens-Universität Graz) eine Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis eingesetzt, um Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und die Einleitung eines Verfahrens zur Ungültigkeitserklärung der Bachelorarbeit „Die innerartliche Variation des menschlichen Vokaltrakts und der Stimme“ zu prüfen. Zuvor waren diesbezügliche externe Stellungnahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen und Empfehlungen gekommen.

Die Kommission prüfte von November 2019 bis März 2020 unterschiedliche Aspekte der rechtlichen, wissenschaftlichen und wissenschaftsethischen Grundlagen der gegenständlichen Bachelorarbeit und kommt im Wesentlichen zur folgenden Schlussfolgerung: Die Arbeit ist zwar sowohl im Sinne einer guten wissenschaftlichen Praxis als auch aus wissenschaftsethischer Perspektive problematisch. Es gibt aber keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Verfahrens zur Ungültigkeitserklärung.

Die Kommission empfiehlt jedoch, dass die FH JOANNEUM eine Anzeige gegen den Verfasser der Bachelorarbeit wegen Verdachts der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts im Sinne des Verbotsgesetztes bei der Landespolizeidirektion Steiermark einbringen soll. Dieser Schritt wurde von der FH JOANNEUM bereits gesetzt.

Organisatorische Maßnahmen

Die Kommission hat aber auch Prozesse an der FH JOANNEUM – neben dem Zusammentreffen von ungünstigen Umständen und Kommunikationsdefiziten beim personellen Wechsel an zentralen Stellen der Organisation – aufgezeigt, die neben anderen Umständen letztendlich zur Annahme dieser problematischen Bachelorarbeit geführt haben. So wird empfohlen, eine umfassende Organisationsevaluierung und Qualitätsprüfung des gesamten Verfahrens der Bachelor- und Masterarbeiten durchzuführen. Erste Schritte wie die Verbesserung des internen Informationstransfers hat die FH JOANNEUM schon gesetzt, weitere folgen:

Wir halten wie schon in der Stellungnahme vom Mai 2019 ausdrücklich fest, dass die Inhalte der betreffenden Bachelorarbeit in keinster Weise den Werten der FH JOANNEUM entsprechen und wir alle Maßnahmen ergreifen, um derartige Vorfälle zu verhindern. Wir arbeiten auf unterschiedlichen Ebenen an der Verbesserung der Prozesse rund um Bachelor- und Masterarbeiten und werden dabei die zahlreichen Empfehlungen der Kommission einbeziehen, von welchen hier nur einige zentrale Aspekte hervorgehoben seien: Sensibilisierung in Bezug auf wissenschaftsethische Fragen; Evaluierung und Qualitätssicherung der Prozesse und Qualitätskriterien rund um Bachelor- und Masterarbeiten in Bezug auf Themenfindung und -genehmigung, Betreuung, Einreichung und Beurteilung sowie Verbesserung von internen Kommunikationsstrukturen und -abläufen. Die Kommission empfiehlt, die durchgeführten Maßnahmen in einem Jahr zu evaluieren.