Kurzmitteilung

Neues Fachhochschulgesetz (FHG)

 

Werner Hauser, der an der FH JOANNEUM als Professor für öffentliches und privates Wirtschaftsrecht sowie Fachbereichskoordinator für Recht tätig ist, hat einen 600 Seiten umfassenden Kommentar zum FHG verfasst.

Mit Jahresbeginn 2021 ist das neue Fachhochschulgesetz (FHG) in Kraft getreten, das zahlreiche Neuerungen für den gesamten Fachhochschul-Bereich mit sich bringt. Für Werner Hauser ist das neue FHG eine wichtige Weiterentwicklung des im Jahr 1993 begonnen Weges der FH-Gesetzgebung, da organisatorische Anpassungen, etwa bei den Aufgaben von Kollegium und Kollegiumsleitung, sowie studienrechtliche Änderungen, beispielsweise im Prüfungsrecht, vorgenommen wurden. „Besonders wichtig und sinnvoll ist das Umdenken des Hochschul-Gesetzgebers weg von einer Studiengangs-zentrierten Regelungstechnik hin zu einer institutionellen Rahmengesetzgebung unter Berücksichtigung von erforderlichen Rechtsschutzerfordernissen“, so Werner Hauser.

Seit das alte Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) im Jahr 1993 erlassen wurde, hat sich der Fachhochschul-Sektor enorm entwickelt. Mit Stichtag 15.11.2019 sind an den österreichischen Fachhochschulen insgesamt 61.744 Studierende zugelassen. Dabei ist sich der Gesetzgeber insoweit treu geblieben, dass er sich lediglich auf die Regelung der wichtigsten hochschulrechtlichen Kernbereiche beschränkt. Werner Hauser: „Auch das jetzt neu geltende FHG kommt mit lediglich 29 Paragraphen aus. Und das ist auch gut so, damit die Verantwortungsträger rasch und flexibel auf die zahlreichen Anforderungen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis reagieren kann. Denn nur dadurch kann die fachhochschulische Ausbildung ihren hohen Ansprüchen weiterhin gerecht werden.“

Literaturtipp:
Hauser, FHG. Kurzkommentar zum Fachhochschulgesetz, 9. Auflage
661 Seiten, gebunden
Verlag Österreich
ISBN 978-3-7046-8608-4
€ 119,– (Abopreis: € 99,–)
www.verlagoesterreich.at
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