Department Management

Business in Emerging Markets

Vor dem Studium

 

Zulassung internationaler BewerberInnen

Als internationale BewerberInnen gelten:

Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Sie sind entweder ein/e BewerberIn

  • aus einem EU-Staat, dem EWR, der Schweiz oder
  • aus einem Drittstaat.

Voraussetzungen

Grundsätzlich gelten für Sie dieselben Voraussetzungen wie für inländische Studierende. Sie haben die gleichen Chancen auf einen Studienplatz. Allerdings müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

Bewerbung

Ihre Bewerbung setzt sich aus den gleichen Dokumenten zusammen, wie die von österreichischen BewerberInnen. Zusätzlich enthält sie jedoch

Hinweis:

Das Motivations- beziehungsweise Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf sind in Englisch einzureichen. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen (Ausnahme: Originaldokumente in Kopie) können sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache eingereicht werden.

Regeln für internationale Dokumente

Für nicht-österreichische Dokumente gibt es Sonderregeln. Diese müssen Sie einhalten, damit Ihre Bewerbung akzeptiert werden kann. Welche Richtlinien einzuhalten sind, hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden: Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien nach Ländern.

Hinweis:

Sämtliche Beglaubigungen und Übersetzungen in Kopie sind mit der Bewerbung einzureichen. Ebenfalls sind Kopien sämtlicher Zeugnisse und Dokumente für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen in Originalsprache an uns zu schicken!

Termine und Fristen

Fristen für die Erbringung der Zugangsvoraussetzung
  • Bewerberinnen und Bewerber mit Bildungsdokumenten aus der EU, dem EWR und der Schweiz: bis spätestens Studienbeginn
  • Bewerberinnen und Bewerber mit Bildungsdokumenten aus einem Drittstaat: bis Bewerbungsfristende des gewählten Studiengangs
Termine für das Aufnahmeverfahren

Beim Aufnahmeverfahren gelten für Sie dieselben Termine wie für österreichische Bewerberinnen und Bewerber.

Aufnahmeverfahren

Sie nehmen wie inländische BewerberInnen am Aufnahmeverfahren teil und werden im Anschluss über Ihr Ergebnis informiert. Die englischen Sprachkenntnisse werden im Laufe des Aufnahmeverfahrens überprüft.

Tipp:

Die Prüfung Ihrer internationalen Dokumente dauert einige Zeit. Daher sollten Sie Ihre Unterlagen spätestens 14 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist einreichen.

Was muss ich als BewerberIn aus einem Drittstaat beachten?

Für internationale BewerberInnen aus Drittstaaten bieten wir den Wintertermin an. Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2020/2021 endet am 22. Jänner 2020. Dadurch haben Sie ausreichend Zeit, die erforderliche Aufenthaltsbewilligung zu beantragen und/oder ein Visum zu bekommen, um am Tag des Aufnahmeverfahrens bzw. drei Wochen vor Studienbeginn in Österreich sein zu können.

Grundsätzlich sind für das Aufnahmeverfahren keine Skype-Interviews möglich. In Einzelfällen kann jedoch nach Abstimmung mit der Studiengangleitung ein Skype-Interview in vertrauenswürdigen Partnerinstitutionen der FH JOANNEUM im Heimatland durchgeführt werden.

Tipp:

Wenn Sie bereits eine aufrechte Aufenthaltsbewilligung oder einen Refugee-Status besitzen, die zum Studium in Österreich berechtigen, oder in Österreich leben, können Sie sich auch zum Frühjahrs- oder Sommertermin bewerben und am Aufnahmeverfahren teilnehmen.

Kosten und Studiengebühren

BewerberInnen aus der EU, dem EWR und der Schweiz

Für StudienbeginnerInnen aus der EU, dem EWR und der Schweiz fällt kein Kostenbeitrag an. Pro Semester ist der ÖH-Beitrag (derzeit 20,20 Euro) an die FH JOANNEUM zu überweisen. Die genauen Unterlagen dazu bekommen Sie zu Studienbeginn.

BewerberInnen aus einem Drittstaat

Für Studierende aus Drittstaaten fällt ein Kostenbeitrag von 727 Euro pro Semester an. Diesen müssen Sie vor der Studienplatzzusage für die ersten beiden Semester (1.454 Euro) vorab an die FH JOANNEUM überweisen. Erst dann bekommen Sie eine fixe Studienplatzzusage.

Eine Rückerstattung dieses Kostenbeitrages ist auf Antrag bei Vorliegen von Ausnahmeregelungen, z. B. gemäß § 1 Personengruppenverordnung, möglich.

Zusätzlich ist der ÖH-Beitrag (derzeit 20,20 Euro) pro Semester zu bezahlen.

Vorbereitung

Einreise

Bitte beachten Sie

  • vor der Einreise die fremdenrechtlichen Vorschriften für Visa und Aufenthaltstitel
  • nach der Ankunft die melderechtliche Vorschriften für das Anmelden am Wohnort

Durch Klicken auf die betreffende Personengruppe erhalten Sie nähere Informationen über die erforderlichen Einreise- oder Aufenthaltstitel:

Weitere Fragen zum Fremdenrecht senden Sie bitte an info@oead.at.

Sämtliche Informationen zu Ihrer Einreise finden Sie unter OeAD (Austrian Exchange Service).

Tipp:

Nutzen Sie außerdem die Sprachkurse, das Orientierungsprogramm und weitere Angebote der Abteilung für internationale Beziehungen, um sich an der FH JOANNEUM einzuleben.

Weitere Informationen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Studienberatung beantworten gerne Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Orientierung.

Studienberatung
E: info@fh-joanneum.at
T: +43 316 5453 – 8800
Telefonisch: Mo. bis Do., 9:00 – 15:00 Uhr
Persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung:
Mo. und Do., 9:00 – 12:00 Uhr | Mi, 14:00 – 17:00 Uhr