Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur (gemäß § 19 Abs 3 E-GovG))
Die FH JOANNEUM verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Ready, study, go!
Top informiert ins Studium starten.
Study your dream!
Alle Infos zum Studieren.
Stay in touch!
Mit der Hochschule verbunden bleiben.
Sichtbarkeit stärken, Talente fördern und Erfolge schaffen.
Study with Purpose!
Unser vielfältiges Studienangebot entdecken.
Advance with Purpose!
Weiterbilden, weiterdenken, weiterkommen.
Research with Purpose!
Forschen von der Idee zur Anwendung.
Stay up to date!
Das Online-Magazin der FH JOANNEUM.
Better together!
Als Zukunftshochschule eröffnen wir neue Lebenswelten.
Weiterbildung, Studienadministration und studienrechtliche Angelegenheiten
T: +43 (0)316 5453-8882
E: studycenter@fh-joanneum.at
Homepage: www.fh-joanneum.at/wsa
Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur (gemäß § 19 Abs 3 E-GovG))
Die FH JOANNEUM verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Die Amtssignatur dient gem. § 19 Abs 2 E-GovG der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einer Behörde.
Ein auf Papier ausgedrucktes elektronisches Dokument mit einer Amtssignatur hat gem. § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Die von der FH JOANNEUM im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur entsprechend dem folgenden Beispiel auf:
Verifizierung von Dokumenten
Verifizierung von Dokumenten in digitaler Form:
Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter www.signaturpruefung.gv.at. Ihre digital ausgefertigten Dokumente können Sie über diese Website prüfen lassen.
Verifizierung von Dokumenten in Papierform:
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das vorgelegte Dokument tatsächlich von der FH JOANNEUM stammt.
Übermitteln Sie uns zur Prüfung das gesamte Dokument (alle Seiten) über einen der folgenden Wege:
Hinweis: Ein Scan oder eine Kopie des Dokuments ist ausreichend.
Geprüft wird das gesamte Dokument, auch dahingehend, ob es inhaltlich verändert wurde.