Elektronische Amtssignatur

 

Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur (gemäß § 19 Abs 3 E-GovG))

Die FH JOANNEUM verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Amtssignatur der FH JOANNEUM

Die Amtssignatur dient gem. § 19 Abs 2 E-GovG der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einer Behörde.

Ein auf Papier ausgedrucktes elektronisches Dokument mit einer Amtssignatur hat gem. § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Die von der FH JOANNEUM im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur entsprechend dem folgenden Beispiel auf:

Verifizierung von Dokumenten

Verifizierung von Dokumenten in digitaler Form:

Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter www.signaturpruefung.gv.at. Ihre digital ausgefertigten Dokumente können Sie über diese Website prüfen lassen.

Verifizierung von Dokumenten in Papierform:

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das vorgelegte Dokument tatsächlich von der FH JOANNEUM stammt.

Übermitteln Sie uns zur Prüfung das gesamte Dokument (alle Seiten) über einen der folgenden Wege:

  • Per E-Mail mit Scan als Anlage an studycenter@fh-joanneum.at
  • Postalisch an Weiterbildung, Studienadministration und studienrechtliche Angelegenheiten, Alte Poststraße 147, 8020 Graz mit dem Vermerk „Signaturprüfung“
  • Persönlich im Study Center, Alte Poststraße 147, 8020 Graz

Hinweis: Ein Scan oder eine Kopie des Dokuments ist ausreichend.

Geprüft wird das gesamte Dokument, auch dahingehend, ob es inhaltlich verändert wurde.