Department Bauen, Energie & Gesellschaft
Inklusive Kinder-, Jugend- und Gemeinwesenarbeit
Vor dem Lehrgang
Zugangsvoraussetzungen
Der akademische Lehrgang „Inklusive Kinder-, Jugend- und Gemeinwesenarbeit“ richtet sich vorrangig an Personen, die in der Jugendarbeit oder in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind beziehungsweise nur mit entsprechender Qualifikation tätig sein können.
Zugang zum Lehrgang :
- Allgemeine Hochschulreife
oder
- facheinschlägige Qualifikation, zum Beispiel 2-jähriges Kolleg für Sozialpädagogik
oder
- Berufsausbildung (Fachschule) und drei Jahre facheinschlägige Berufserfahrung und Tätigkeit im Feld der Offenen Jugendarbeit beziehungsweise Kinder- und Jugendhilfe.
Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt nach der schriftlichen Bewerbung durch die Lehrgangsleitung.