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Internationale Bewerber:innen: Masterstudium

Bewerbungen für das Wintersemester 2026/27

Internationale Bewerber:innen aus EU/EWR-Staaten und der Schweiz

Bewerbungsfrist

Für internationale Bewerber:innen aus EU/EWR-Staaten und der Schweiz stehen sämtliche Bewerbungsfristen zur Verfügung, die Ihr gewählter Studiengang anbietet.

Vollständigkeit der Unterlagen und Erbringung der Zugangsvoraussetzungen

Motivationsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Kopie des Reisepasses, Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache (sollte diese nicht Ihrer Muttersprache entsprechen), Erfolgsnachweis (Transcript of Records) zur Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen und Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife oder Studienberechtigung müssen bis zum jeweiligen Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden, inklusive der notwendigen Übersetzungen und Beglaubigungen. Nur so kann Ihre Bewerbung für das Aufnahmeverfahren berücksichtigt werden.

Falls Sie den Nachweis über den Abschluss eines facheinschlägigen Bachelorstudiums oder einer gleichwertigen Ausbildung (Bachelor- oder Diplomurkunde) zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht haben, können Sie diese bis zum Studienbeginn nachreichen. Der Studienerfolgsnachweis ist der Bewerbung beizulegen, dieser kann jederzeit während eines Studiums ausgestellt werden und gibt einen Überblick über die bereits absolvierten Lehrveranstaltungen.

Für die folgenden Studiengänge zusätzlich bis zum jeweiligen Ende der Bewerbungsfrist ist ein Portfolio oder eine Absichtserklärung Ihres Ausbildungspartnerunternehmens einzureichen. Nähere Informationen dazu finden Sie online jeweils unter dem Studiengang:

Portfolio:

  • Architektur
  • Communication and Exhibition Design
  • Interaction, Media and Sound Design
  • Content Strategy
  • Industrial Design

Absichtserklärung Ihres Ausbildungspartnerunternehmens:

  • Engineering and Production Management

Für Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz fällt ein Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 pro Semester an.

Pro Semester ist zudem der ÖH-Beitrag an die FH JOANNEUM zu überweisen. Die genauen Unterlagen dazu bekommen Sie zu Studienbeginn.

Grundsätzlich gelten für Sie dieselben Voraussetzungen wie für inländische Studierende. Sie haben die gleichen Chancen auf einen Studienplatz. Welche Voraussetzungen für Ihr Wunschstudium gelten, finden Sie auf der jeweiligen Studiengangswebseite unter „Vor dem Studium“ in der Rubrik „Voraussetzungen“.

Das Motivations- beziehungsweise Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf sind in der jeweiligen Studiengangssprache einzureichen. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen (Ausnahme: Originaldokumente in Kopie) können sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache eingereicht werden. Welche Unterlagen Sie für Ihre Bewerbung benötigen sowie die notwendigen Schritte zur Bewerbung finden Sie auf der jeweiligen Studiengangswebseite unter „Vor dem Studium“ in der Rubrik „Bewerbung“ sowie unter „Internationale Bewerberinnen und Bewerber“.

Hinweis

Für nicht-österreichische Dokumente gibt es Sonderregeln. Diese müssen Sie einhalten, damit Ihre Bewerbung akzeptiert werden kann. Welche Richtlinien einzuhalten sind, hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden: Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien nach Ländern.

Ebenfalls sind Kopien sämtlicher Zeugnisse und Dokumente für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen in Originalsprache in der Onlinebewerbung hochzuladen. Bitte senden Sie uns keine Originaldokumente.

Sie nehmen wie inländische Bewerber:innen am Aufnahmeverfahren teil und werden im Anschluss über Ihr Ergebnis informiert.

Tipp

Die Prüfung Ihrer internationalen Dokumente dauert einige Zeit. Daher sollten Sie Ihre Unterlagen spätestens 14 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist einreichen.

Internationale Bewerber:innen aus Drittstaaten

Bewerbungsfrist

  • Bewerbungen von Bewerber:innen aus Pakistan, Indien, Bangladesch, Iran und Nigeria können bei sämtlichen Studiengängen ausschließlich bei einer Einreichung zum Februartermin bearbeitet werden.
  • Internationale Bewerber:innen aus sämtlichen anderen Drittstaaten können sich in den jeweiligen Bewerbungsperioden bewerben, die Ihr gewählter Studiengang anbietet bis spätestens zum Junitermin.

Die Terminlegung erfolgt, da aufgrund von aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und bürokratischen Verfahren ein längerer Vorlauf notwendig ist, um rechtzeitig alle Voraussetzungen für den Studienbeginn in Österreich zu erfüllen.

Vollständigkeit der Unterlagen und Erbringung der Zugangsvoraussetzungen

Motivationsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Kopie des Reisepasses, Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache (sollte diese nicht Ihrer Muttersprache entsprechen), Erfolgsnachweis (Transcript of Records) zur Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen und Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife oder Studienberechtigung müssen bis zum jeweiligen Ende der Bewerbungsperiode eingereicht werden, inklusive der notwendigen Übersetzungen. Zudem muss die Rechnung über die Bezahlung der Bewerbungskaution im Zuge ihrer Bewerbung hinterlegt werden. Nur so kann Ihre Bewerbung für das Aufnahmeverfahren berücksichtigt werden.

Für die folgenden Studiengänge zusätzlich bis zum jeweiligen Ende der Bewerbungsperiode ist ein Portfolio oder eine Absichtserklärung Ihres Ausbildungspartnerunternehmens einzureichen. Nähere Informationen dazu finden Sie online jeweils unter dem Studiengang:

Portfolio:

  • Architektur
  • Communication and Exhibition Design
  • Interaction, Media and Sound Design
  • Content Strategy
  • Industrial Design

Absichtserklärung Ihres Ausbildungspartnerunternehmens:

  • Engineering and Production Management

Alle anderen Dokumente (Beglaubigungen und Bachelorabschluss) können zu den folgenden Terminen nachgereicht werden:

  • Bewerberinnen und Bewerber aus Pakistan, Indien, Bangladesch, Iran, Nigeria: sämtliche Dokumente inklusive Übersetzung sind bis spätestens 1. Februar vollständig hochzuladen. Die Beglaubigungen können bis spätestens zum 29. Juni nachgereicht werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber mit Bildungsdokumenten aus sämtlichen anderen Drittstaaten: sämtliche Dokumente sind bis spätesten 29. Juni 2026 vollständig hochzuladen inklusive aller Übersetzungen und Beglaubigungen.

Nicht betroffen hiervon ist Ihr Bachelorabschluss, sollte dieser zum Zeitpunkt der Bewerbung für ein Masterstudium noch nicht vorliegen. Sie können sich bereits bei uns bewerben und Ihre Abschlussdokumente (inkl. Beglaubigungen, falls erforderlich) bis zur Immatrikulation nachreichen. Bei der Online-Bewerbung laden Sie bitte eine personalisierte Bestätigung der Hochschule über den angestrebten Abschluss (inkl. der Gesamtzahl an zu erreichenden ECTS), das voraussichtliche Datum des Studienabschlusses sowie alle bisherigen Semestererfolgsnachweise hoch.

Bewerbungskaution

Alle Bewerber:innen mit einer Staatsbürgerschaft aus einem Drittstaat (also nicht EU und oder EWR/Schweiz) inkl. staatenlos und unbekannt, außer:

  • Bildungsinländer:innen (Matura in Österreich),
  • Bewerber:innen aus der Ukraine
  • interne Studierende der FH JOANNEUM aus Drittstaaten und
  • Angehörige der LDC Länder (lt. DAC Liste)

müssen vor ihrer Bewerbung eine Kaution in der Höhe von € 250,00 zuzüglich Spesenersatz über € 10,00 über den FH Shop bezahlen. Die Rechnung ist bei der Bewerbung hochzuladen.

Bei erfolgreicher Bewerbung (Sie wurden aufgenommen): Der Kautionsbetrag wird automatisch bei der Einzahlung des Kostenbeitrages abgezogen. Der Spesenersatz ist nicht erstattungsfähig.

Bei keiner erfolgreichen Bewerbung (Sie wurden nicht aufgenommen): Sie können die Rückerstattung der Bewerbungskaution direkt im FH|shop beantragen. Dem Antrag ist der Nachweis der Zahlung (Rechnung) beizufügen. Der Antrag ist bis 15. November des jeweiligen Folgejahres zu stellen. Der Spesenersatz ist nicht erstattungsfähig.

Kostenbeitrag

Für Studierende aus Drittstaaten fällt ein Kostenbeitrag von 727 Euro pro Semester an. Diesen müssen Sie vor der Studienplatzzusage für die ersten beiden Semester (1.454 Euro) vorab an die FH JOANNEUM überweisen. Erst dann bekommen Sie eine fixe Studienplatzzusage. Informationen über die Einhebung und Rückerstattung sowie den Erlass des Kostenbeitrages für Studierende aus Drittstaaten finden Sie unten als PDF zum Download.

Eine Rückerstattung dieses Kostenbeitrages ist auf Antrag bei Vorliegen von Ausnahmeregelungen, z. B. gemäß § 1 Personengruppenverordnung, möglich. Der Antrag auf Rückerstattung steht Ihnen unten als PDF zum Download zur Verfügung.

Zusätzlich ist der ÖH-Beitrag pro Semester zu bezahlen.

Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung

Bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung für Studierende benötigen Sie einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten [Stand 2025]:
Studierende unter 24 Jahren: 703,58 EUR/Monat
Studierende ab 24 Jahren: 1.273,99 EUR/Monat

Grundsätzlich gelten für Sie dieselben Voraussetzungen wie für inländische Studierende. Sie haben die gleichen Chancen auf einen Studienplatz. Welche Voraussetzungen für Ihr Wunschstudium gelten, finden Sie auf der jeweiligen Studiengangswebseite unter „Vor dem Studium“ in der Rubrik „Voraussetzungen“.

Das Motivations- beziehungsweise Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf sind in der jeweiligen Studiengangssprache einzureichen. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen (Ausnahme: Originaldokumente in Kopie) können sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache eingereicht werden. Welche Unterlagen Sie für Ihre Bewerbung benötigen sowie die notwendigen Schritte zur Bewerbung finden Sie auf der jeweiligen Studiengangswebseite unter „Vor dem Studium“ in der Rubrik „Bewerbung“ sowie unter „Internationale Bewerberinnen und Bewerber“.

Hinweis

Für nicht-österreichische Dokumente gibt es Sonderregeln. Diese müssen Sie einhalten, damit Ihre Bewerbung akzeptiert werden kann. Welche Richtlinien einzuhalten sind, hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden: Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien nach Ländern.

Ebenfalls sind Kopien sämtlicher Zeugnisse und Dokumente für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen in Originalsprache in der Onlinebewerbung hochzuladen. Bitte keine Originaldokumente einreichen.

Sie nehmen wie inländische Bewerber:innen am Aufnahmeverfahren teil und werden im Anschluss über Ihr Ergebnis informiert.

Achtung

Bitte bewerben Sie sich so früh wie möglich. Je nach Herkunftsland können die erforderlichen behördlichen Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen.

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