Department Bauen, Energie & Gesellschaft

Akademische Peer-Beratung

Im Lehrgang

 

Anwesenheit und Lehrveranstaltungszeiten

Der berufsbegleitende Lehrgang „Akademische Peer-Beraterin / Akademischer Peer-Berater" hat die grundlegende Konzeption einer hohen Anwesenheitsquote an der FH JOANNEUM. Dabei kommt die allgemeine Einteilung der Studiensemester (Beginn Anfang Oktober für das Wintersemester, Anfang März für das Sommersemester) mit jeweils 15 Wochen Studienbetriebsdauer zu tragen.

Nationale Feiertage werden berücksichtigt, ebenso gilt eine studierendenfreundliche Leitlinie in der Semesterplanerstellung (z. B.: wenn möglich die Berücksichtigung von Fenstertagen). Die Einteilung des Studienjahres wird den Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern am Studienbeginn rechtzeitig bekannt gegeben.

Der Anteil des Selbststudiums umfasst sowohl insbesondere die Reflexion der eigenen Lebenssituation (z. B.: Einzelselbsterfahrung und Einzelsupervision) als auch die Vorbereitung, Projektarbeit beziehungsweise Aufgabenerledigung zu bestehenden Lehrveranstaltungen. Die Einbindung von virtuellen Medien (z. B.: Plattform Moodle) ist zur fachlichen Begleitung von Lehrveranstaltung möglich.

Der berufsbegleitende Lehrgang zielt primär auf Menschen, die in der Steiermark wohnen und / oder wirken, weswegen in der Abhaltung der Präsenzeinheiten auf die Anreise von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit einem Lebensschwerpunkt außerhalb des Studienortes Rücksicht genommen wird.

Die Lehrveranstaltungen werden daher konzentriert nachmittags von Mittwoch bis Freitag abgehalten.

Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen

Das pädagogische Konzept des Lehrgangs „Akademische Peer-Beraterin / Akademischer Peer-Berater" sieht vor, dass eine Anwesenheitspflicht von mindestens 70 Prozent (Modul 1 „Grundlagen“ und Modul 3 „Vertiefungen“) beziehungsweise 90 Prozent (Modul 2 „Selbsterfahrung und Reflexion der eigenen Lebenssituation“) der Gesamtanwesenheit erfüllt sein muss.

Tipp:

Eine Gebärden-Dolmetscherin beziehungsweise ein Gebärden-Dolmetscher kann nur situativ bei Gewährung von Sondermitteln zur Verfügung gestellt werden. Es ist keine vollkommene Übersetzung der Lehrinhalte in Gebärden-Sprache möglich.