European Project Management
Vor dem Studium
Zulassung internationaler BewerberInnen
Als internationale Bewerber:innen gelten:
Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Sie sind entweder ein/e BewerberIn
- aus einem EU-Staat, dem EWR, der Schweiz oder
- aus einem Drittstaat.
Voraussetzungen
Grundsätzlich gelten für Sie dieselben Voraussetzungen wie für inländische Studierende. Allerdings müssen Sie einige Besonderheiten beachten.
Bewerbung
Ihre Bewerbung setzt sich aus den gleichen Dokumenten zusammen, wie die von österreichischen Bewerber:innen. Zusätzlich ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache zu erbringen.
Das Motivations- beziehungsweise Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf sind in Englisch einzureichen. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen (Ausnahme: Originaldokumente) können sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache eingereicht werden.
Regeln für internationale Dokumente
Für nicht-österreichische Dokumente gibt es Sonderregeln. Diese müssen Sie einhalten, damit Ihre Bewerbung akzeptiert werden kann. Welche Richtlinien einzuhalten sind, hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden: Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien nach Ländern.
Aufnahmegespräch
Termine für das Aufnahmegespräch werden individuell laufend vergeben. Die englischen Sprachkenntnisse werden im Laufe des Gesprächs überprüft.
Die Prüfung Ihrer internationalen Dokumente dauert einige Zeit. Daher sollten Sie Ihre Unterlagen spätestens 14 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist einreichen.
Vorbereitung
Einreise
Bitte beachten Sie
- vor der Einreise die fremdenrechtlichen Vorschriften für Visa und Aufenthaltstitel
- nach der Ankunft die melderechtliche Vorschriften für das Anmelden am Wohnort
Durch Klicken auf die betreffende Personengruppe erhalten Sie nähere Informationen über die erforderlichen Einreise- oder Aufenthaltstitel: