Die Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
Die Erfordernis des abgeschlossenen Studiums kann durch eine mindestens fünfjährige Praxis im facheinschlägigen Bereich oder mindestens dreijährige Führungserfahrung im facheinschlägigen Bereich – bei gleichzeitig vorhandener allgemeiner Zugangsberechtigung zu einem Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule – kompensiert werden.
Über die Eignung der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers entscheidet eine Kommission im Einzelfall.