Organisation

Kollegium

 

Die FH JOANNEUM hat seit 2007 ein Fachhochschulkollegium zur Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes eingerichtet.

Die Aufgaben des Fachhochschulkollegiums sind im Fachhochschulstudiengesetz (FHG) festgelegt und gestalten sich wie nachfolgend angeführt.

Aufgaben des Fachhochschulkollegiums gemäß § 10 Abs. 3 FHG:
  • Wahl der Leitung sowie der Stellvertretung auf Grund eines Dreiervorschlages des Erhalters. Mit Zustimmung des Kollegiums kann dieser Vorschlag auf zwei Personen reduziert werden;
  • Antrag an den Erhalter auf Abberufung der Leitung oder der Stellvertretung oder Stellungnahme zu einer diesbezüglichen Absicht des Erhalters für den Fall, dass diese Organe ihre Aufgaben gröblich verletzt oder vernachlässigt haben oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen;
  • Änderungen betreffend akkreditierte Studiengänge im Einvernehmen mit dem Erhalter;
  • Einrichtung und Auflassung von Studiengängen und Lehrgängen zur Weiterbildung im Einvernehmen mit dem Erhalter;
  • Antragstellung zum Budget (Investitions-, Sach- und Personalaufwand) an den Erhalter;
  • strategische Weiterentwicklung von Lehre, angewandter Forschung und Internationalisierung zur Sicherstellung kompetenz- und zukunftsorientierter Studien auf Hochschulniveau im Einvernehmen mit dem Erhalter;
  • Inhaltliche Koordination des gesamten Lehrbetriebes;
  • Sicherung der Qualität der Lehre und Forschung sowie Evaluierung des gesamten Lehrbetriebes samt Prüfungsordnung und Studienpläne;
  • Verleihung von im Universitätswesen üblichen akademischen Ehrungen im Einvernehmen mit dem Erhalter;
  • Erlassung einer Geschäftsordnung und einer Satzung im Einvernehmen mit dem Erhalter. In der Satzung sind jedenfalls die Studien- und Prüfungsordnungen, die Wahlordnung für das Kollegium, die Einrichtung allfälliger Arbeitsausschüsse und deren Statuten, Bestimmungen über Präsenzquoren des Kollegiums, Gleichstellungsplan, Bestimmungen über die Einrichtung und Auflassung von Studiengängen und Lehrgängen zur Weiterbildung sowie Richtlinien für die sinngemäße Verwendung von Bezeichnungen des Universitätswesens und über Verleihung von akademischen Ehrungen aufzunehmen. Die Satzung ist in geeigneter Form zu veröffentlichen;
  • Entscheidung über Beschwerden gegenüber Entscheidungen der Studiengangsleitung.
Der Leitung des Kollegiums obliegt gemäß § 10 Abs. 4 FHG:
  • sofern es hauptberuflich tätige Personen sind, die Beauftragung und Erteilung von Anweisungen an Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrbetriebes sowie eine qualitätsvolle praxisorientierte Ausbildung auf Hochschulniveau sicherzustellen, sowie im Rahmen der Qualitätssicherung die Beauftragung und die Erteilung von fachlichen Anweisungen an Studiengangsleitungen und an Leitungen von akademischen Organisationseinheiten;
  • die Erteilung von Lehraufträgen auf Grund von Vorschlägen oder nach Anhörung des Kollegiums;
  • die Vertretung des Kollegiums nach außen sowie die Vollziehung der Beschlüsse des Kollegiums;
  • Verleihung akademischer Grade und deren Widerruf sowie Nostrifizierung ausländischer akademischer Grade.
  • Vorschläge für die Leitungen von akademischen Organisationseinheiten und von Lehr- und Forschungspersonal an den Erhalter;
  • Beauftragung und Mitwirkung an der Durchführung externer Qualitätssicherungsverfahren im Einvernehmen mit dem Erhalter.
Mitglieder des Fachhochschulkollegiums

Dem Kollegium gehören neben der Leiterin oder dem Leiter des Kollegiums und ihrer oder seiner Stellvertretung sechs Leiter:innen der jeweils eingerichteten Fachhochschul-Studiengänge, sechs Vertreter:innen des Lehr- und Forschungspersonals sowie vier Vertreter:innen der Studierenden der Fachhochschul-Studiengänge an.

Akademische Leiterin
Stellvertretende Akademische Leitung
  • Derzeit vakant
Mitglieder aus der Gruppe der Studiengangsleiter:innen
Mitglieder aus der Gruppe des Lehr- und Forschungspersonals
Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
  • Thomas Höller
  • Moritz Strobl
  • Celina Erjautz
  • Florian Gollner-Stramšak
Assistenz der Akademischen Leitung