Department Bauen, Energie & Gesellschaft

Integrale Planung

Vor dem Studium

 

Zulassung internationaler BewerberInnen

Als internationale BewerberInnen gelten:

Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Sie sind entweder ein/e BewerberIn

  • aus einem EU-Staat, dem EWR, der Schweiz oder
  • aus einem Drittstaat.

Voraussetzungen

Grundsätzlich gelten für Sie dieselben Voraussetzungen wie für inländische Studierende. Sie haben die gleichen Chancen auf einen Studienplatz. Allerdings müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

Bewerbung

Ihre Bewerbung setzt sich aus den gleichen Dokumenten zusammen, wie die von österreichischen BewerberInnen. Zusätzlich enthält sie jedoch

Hinweis:

Das Motivations- beziehungsweise Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf sind in Deutsch einzureichen. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen (Ausnahme: Originaldokumente) können sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache eingereicht werden.

Regeln für internationale Dokumente

Für nicht-österreichische Dokumente gibt es Sonderregeln. Diese müssen Sie einhalten, damit Ihre Bewerbung akzeptiert werden kann. Welche Richtlinien einzuhalten sind, hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden: Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien nach Ländern.

Hinweis:

Sämtliche Beglaubigungen und Übersetzungen sind mit der Bewerbung einzureichen. Ebenfalls sind Kopien sämtlicher Zeugnisse und Dokumente für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen in Originalsprache an uns zu schicken!

Aufnahmeverfahren

Sie nehmen wie inländische Bewerberinnen und Bewerber am Aufnahmeverfahren teil und werden im Anschluss über Ihr Ergebnis informiert. Beim Aufnahmeverfahren gelten für Sie dieselben Termine wie für inländische Bewerberinnen und Bewerber.

Hinweis:

Die Prüfung Ihrer internationalen Dokumente dauert einige Zeit. Daher sollten Sie Ihre Unterlagen spätestens 14 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist einreichen.