Department Bauen, Energie & Gesellschaft

Integrale Planung

Vor dem Studium

 

Voraussetzungen für den Lehrgang

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um den Lehrgang besuchen zu können?

Möglichkeit 1: Abgeschlossenes Studium

Als fachliche Zugangsvoraussetzung gilt

  • ein qualifizierter Studienabschluss eines facheinschlägigen Bachelor-Studiums im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten und Nachweis einer fachspezifischen beruflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr nach Erreichung des Bachelor-Abschlusses

oder

  • ein abgeschlossenes facheinschlägiges Master-Studium.

Von den Bewerberinnen und Bewerbern sind Kenntnisse in einer BIM-Autoren-Software wie Autodesk Revit, Graphisoft Archicad oder Nemetschek Allplan nachzuweisen, die sie im Zuge der absolvierten beruflichen Praxiszeiten erworben haben. Darüber hinaus ist ein Nachweis der erfolgten Projektbetreuung in Planung, Ausführung oder Verwaltung zu erbringen.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die ein abgeschlossenes Master-Studium vorweisen, können die Nachweise von Praxiszeiten entfallen, wenn das abgeschlossene Master-Studium facheinschlägig oder die Master-Arbeit BIM-themenbezogen war.

Hinweis:

Grundlegende Kenntnisse von Softwareprogrammen für Tabellenkalkulationen, Datenbankanwendungen und Textbearbeitung werden vorausgesetzt.

Aufgrund des vorgesehenen Berufsprofils im Umfeld der integralen Planung kommen beispielsweise folgende Studienabschlüsse auf Master-Niveau beziehungsweise Bachelor-Niveau in Betracht:

  • Architektur
  • Bauingenieurwesen
  • Gebäudetechnik
  • Technischer Ausbau
  • Energietechnische Studiengänge
  • Smart Building
  • Baumanagement
  • Immobilienwirtschaft / Management
  • Holztechnik
  • Facility Management
  • Innenarchitektur
  • Projektmanagement

Möglichkeit 2: Einschlägige berufliche Qualifikation

Das Erfordernis eines abgeschlossenen Studiums kann durch eine mindestens fünfjährige facheinschlägige Berufspraxis in Verbindung mit der Allgemeinen Hochschulreife kompensiert werden.

Die fachlich und inhaltlich auf den Lehrgang bezogenen Tätigkeiten müssen nachgewiesen und dokumentiert werden.