Internationale Regelstudierende

Nach dem Studium

 

Internationale Studierende müssen bei der Arbeitssuche in Österreich einiges beachten. Hier finden Sie einen kleinen Überblick.

Aufenthaltstitel nach dem Studium

Drittstaatenangehörige

Einmalige Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Student nach Abschluss des Studiums zum Zweck der Arbeitssuche

Student/innen, die ein Studium in Österreich an einer Universität, Fachhochschule, akkreditierten Privatuniversität, Pädagogischen Hochschule, anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule oder einen anerkannten privaten Studiengang oder einen anerkannten privaten Hochschullehrgang erfolgreich abgeschlossen haben und die Erteilung eines Aufenthaltstitels (insb Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU) anstreben um weiterhin in Österreich zu leben, können ihre Aufenthaltsbewilligung Student einmalig zum Zweck der Arbeitssuche um zwölf Monate verlängern, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden. Der Verlängerungsantrag ist vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der zuletzt erteilten Aufenthaltsbewilligung Student bei der Aufenthaltsbehörde einzubringen.

Rot-Weiß-Rot – Karte für StudienabsolventInnen

Die Erteilung der sogenannten Rot-Weiß-Rot – Karte für StudienabsolventInnenist für jene Personen möglich, die ein Diplomstudium zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt bzw. ein Masterstudium an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben. Es muss dafür ein Angebot für eine Vollzeitbeschäftigung vorliegen und die Personen müssen für die beabsichtigte Beschäftigung, die ihrem Ausbildungsniveau zu entsprechen hat, ein monatliches ortsübliches Mindestbruttogehalt in der Höhe von 2.551,50 Euro (Stand 2022) erhalten. Das gesetzliche Mindestbruttogehalt von 2.551,50 Euro entfällt ab 1. Oktober 2022, das Gehalt muss aber weiterhin orts- und branchenüblich sein und kollektivvertraglichen Vorgaben entsprechen. Um den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte" erhalten zu können, muss insofern ein adäquater Arbeitsplatz nachgewiesen werden.

Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot – Karte" muss entweder vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung Student bei der Aufenthaltsbehörde eingebracht werden.

In Österreich arbeiten

Ob Sie in Österreich arbeiten dürfen, hängt von der Staatsangehörigkeit, der Art der Tätigkeit und – für Drittstaatsangehörige – vom Typ des Aufenthaltstitels ab.

Staatliche Beratungsstellen, wie die Austrian Business Agency (immigration(at)aba.gv.at) informieren drittstaatsangehörige StudienabsolventInnen kostenlos über aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten nach dem Studium und die notwendigen Schritte.