Outgoing Praktikum

Bewerbung

 

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen für den Bewerbungsablauf für den Erasmus+ Zuschuss.

Antragsstellung für den Erasmus+ Zuschuss innerhalb und außerhalb Europas

Die Bewerbung besteht aus Ihren Bewerbungsdaten, der Registrierung in Mobility Online und den damit verbundenen Dokumenten wie Learning Agreement for Traineeship und Grant Agreement.

Die Bewerbungsdaten müssen mindestens acht Wochen vor Praktikumsantritt eingebracht werden. Eine Förderung im Nachhinein ist nicht möglich. Zur Bewerbung für einen Erasmus+ Praktikumszuschuss muss folgendes Dokument per E-Mail an outgoing-trainees@fh-joanneum.at übermittelt werden (siehe Formular unten):

Der weitere Prozess sieht folgendermaßen aus:

  1. Sie erhalten von uns einen Link zur Mobility Online Datenbank, in der Sie sich für den Zuschuss registrieren.
  2. Nach erfolgreicher Registrierung müssen einige Schritte in Mobility Online erledigt werden, z.B. die Vervollständigung der Personenstammdaten, die Unterzeichnung der Haftungsfreistellungsvereinbarung, ect.
  3. Danach ist es für Sie möglich das Learning Agreement herunterzuladen.
  4. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Learning Agreement wird von Ihnen in der Mobility Online Datenbank hochgeladen.
  5. Das Grant Agreement wird freigeschalten, von Ihnen unterzeichnet, hochgeladen du vom International Office gegengezeichnet
  6. Auszahlung der ersten Rate (80%)
  7. Nach dem Aufenthalt werden alle notwendigen Dokumente zur in Mobility Online hochgeladen.
  8. Ihre zweite Rate wird Tag genau berechnet und mit den letzten 20% ausbezahlt.

Was ist ein Learning Agreement?

Im Learning Agreement wird im Wesentlichen das Programm für das Praktikum beschrieben, es legt die Lernziele für die Lernphase im Ausland fest. Zudem enthält es ebenfalls Bestimmungen für die formale Anerkennung der Lernergebnisse. Es muss von der Firma oder Organisation, bei der Sie das Praktikum absolvieren, Ihrer Studiengangleitung und Ihnen unterzeichnet werden.

Was ist ein Grant Agreement?

Das Grant Agreement wird vor Beginn des Auslandsaufenthalts zwischen entsendender Einrichtung und Studierenden bzw. Hochschulpersonal abgeschlossen. Es bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes und muss daher im Original vorliegen. Das Grant Agreement enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der Geförderten sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und die Zahlungsweise.