Outgoing Studierende

Aufenthalt

 
BewerberInnen mit Behinderung

Während des Auslandaufenthalts kann es zu Kursänderungen oder einem frühzeitigen Abbruch des Aufenthalts kommen. Hier finden Sie die notwendigen Informationen dazu. Außerdem können Studierende an einem Fotowettbewerb und am „Cultural Learning“ teilnehmen.

Kursänderungen

ERASMUS+
Innerhalb eines Monats nach Beginn des Auslandsstudiums müssen Sie das Learning Agreement auf den neuesten Stand bringen und von Ihrer Gasthochschule bestätigen lassen. Die Änderungen werden in Mobility Online generiert und unter dem Punkt „Section to be completed during the mobility“ ins Learning Agreement eingetragen. Die Gasthochschule unterzeichnet die Änderungen unter "Receiving Institution" und ihr Studiengang unter "Sending Institution". Die Änderungen werden auf Mobility Online hochgeladen beziehungsweise Ihren Studiengang übermittelt.

Das Learning Agreement muss mit dem Transcript of Records, welches die Gastinstitution nach dem Auslandsaufenthalt ausstellt, ident sein, damit alle absolvierten Kurse angerechnet werden können.

Andere Programme (Joint Study, Freemover)
Sollte sich während Ihres Auslandsstudiums Ihr Studienprogramm ändern, müssen Sie dies in Mobility Online ändern und das Formular „Änderungen zum vorgeschlagenen Studienprogramm“ an Ihren Studiengang an der FH JOANNEUM zur Freigabe und Unterschrift weiterleiten. Die unterschriebenen Änderungen werden auf Mobility Online hochgeladen.

Das Änderungsformular muss mit dem Transcript of Records, welches die Gastinstitution nach dem Auslandsaufenthalt ausstellt, ident sein, damit alle absolvierten Kurse angerechnet werden können.

Abbruch oder Storno

Sollten Sie Ihren Erasmus-Aufenthalt nicht antreten können oder diesen abbrechen wollen, dann informieren Sie bitte umgehend die Abteilung für Internationale Beziehungen sowie die zuständige internationale Koordinatorin beziehungsweise den zuständigen internationalen Koordinator Ihres Studiengangs. Zusätzlich stornieren Sie bitte Ihren Aufenthalt auf Mobility Online.

  • Abbrüche von Aufenthalten die länger als die Mindestdauer (2 volle Monate) angedauert haben, werden tagesgenau abgerechnet.
  • Abbrüche unter der Mindestdauer, die nicht als „höhere Gewalt“ gekennzeichnet sind, können nicht gefördert werden und wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die erste Rate des Zuschusses ausbezahlt wurde, ist diese zurückzuzahlen.
  • Nicht angetretene Aufenthalte, wo noch nichts ausbezahlt wurde, können ohne Folgen storniert werden.

Begleitseminar: Cultural Learning

Während des Auslandsaufenthalts sollen sich Studierende beim begleitenden „Cultural Learning“ (Teil 2) mit Fragestellungen auseinandersetzen, um ein Bewusstsein für die Themen Europa, Kultur und Integration zu stärken. Das „Cultural Learning“ ist der zweite Teil des (freiwilligen) Begleitseminars zum Auslandaufenthalt.

Foto- und Videowettbewerb

Die Abteilung Internationale Beziehungen an der FH JOANNEUM schreibt jedes Studienjahr einen Foto- und Videowettbewerb für Outgoing-Studierende und -Praktikant:innen aus. Die besten Fotos werden dann in rahmen einer Inforamtionsverasntaltung gekührt und erhalten tolle Preise. Jedes Jahr steht der Foto- und Videowettbewerb unter einem anderen Motto.

An alle Outgoings - fleißig Fotos machen und sobald die Auschreibung kommt einfach einreichen.

Hier ein paar tolle Fotos der letzten Jahre: