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Das Urheberrecht und die Speichermanipulation in Videospielen: Was ist erlaubt?

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Speichermanipulation in Videospielen und das Urheberrecht: Was ist erlaubt? Bild (c) Habitat_de_lill from Pixabay

Manipulationen am Speicher von Videospielen, insbesondere mithilfe sogenannter Cheatprogramme, stehen bei Spielern und Entwicklern gleichermaßen zur Diskussion. Doch wie ist dies aus rechtlicher Sicht zu bewerten? Im Folgenden wird das Thema verständlich und praxisnah für interessierte Gamer, Entwickler und Juristen beleuchtet.

Autor: Jürgen Aumayr, Studierender im Masterstudiengang IT-Recht und Management an der FH JOANNEUM in Kapfenberg.

Was sind Speichermanipulationen?

Viele kennen Programme wie „Cheat Engine“, mit denen sich zum Beispiel Lebensenergie oder Munitionsvorräte in Spielen nach Belieben erhöhen lassen. Diese Tools greifen gezielt in den Arbeitsspeicher laufender Spiele ein, verändern Werte und verschaffen dem Nutzer Vorteile – meist in Einzelspieler-Modi, da Cheats in Online-Spielen durch die Nutzungsbedingungen fast immer ausdrücklich untersagt sind.

 

Der rechtliche Rahmen in Österreich und der EU – Urheberrecht

In Österreich schützt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) Computerspiele ähnlich wie andere literarische und künstlerische Werke. Geschützt sind dabei klar erkennbare Ausdrucksformen wie Quellcode, Grafiken, Musik oder Animationen, nicht aber die zugrundeliegenden Ideen oder Spielfunktionen selbst. Auf EU-Ebene regeln insbesondere die Richtlinie 2009/24/EG beziehungsweise Richtlinie (EU) 2019/790 den Rechtsschutz für Computerprogramme.

Eine entscheidende Weichenstellung zur Frage der Speichermanipulation erfolgte jüngst durch den Europäischen Gerichtshof mit seiner Entscheidung in der Rechtssache C-159/23. Hier wurde klargestellt: Das bloße Verändern variabler Speicherwerte – etwa durch ein Cheatprogramm – stellt grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung dar, solange nicht die Programmstruktur oder der Quellcode selbst verändert werden.

 

Was bedeutet das praktisch?

Mit anderen Worten: Wer mit einem Cheatprogramm nur temporäre Werte wie Lebensenergie oder Geld im Spiel manipuliert, begeht nach aktuellem Stand keine Urheberrechtsverletzung. Diese Sichtweise wurde bereits zuvor vom Obersten Gerichtshof in Österreich vertreten, der den Schutz auf die individuellen Ausdrucksformen, nicht aber auf Funktionen oder Ideen eines Programms beschränkt.

Die Grenze ist jedoch überschritten, sobald Cheatsoftware dauerhaft in den Code eingreift oder ihn anderweitig verändert. Zudem bleibt zu beachten, dass Anbieter von Spielen durch ihre Nutzungsbedingungen weitergehende Einschränkungen vorsehen dürfen. Wer gegen diese verstößt, riskiert z. B. Accountsperren oder den Ausschluss vom Spiel.

 

Blick nach vorn

Die aktuellen Entwicklungen zeigen: Zwischen der technischen Freiheit der Nutzer und den Schutzinteressen der Entwickler wird weiterhin ein Balanceakt vollzogen. Während das temporäre Manipulieren von Speicherwerten rechtlich zulässig bleibt, liegt das letzte Wort oft bei den Betreibern, die mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen klare Spielregeln aufstellen.

Für Entwickler von Cheat-Tools bedeutet das: Solange kein Eingriff in die Programmstruktur stattfindet und die Tools ausschließlich variable Werte verändern, befinden sie sich in einer rechtlich sicheren Position – zumindest aus urheberrechtlicher Sicht. Wer allerdings die wirtschaftlichen Interessen der Spieleentwickler gefährdet oder gar für den kommerziellen Vertrieb von Cheats sorgt, kann je nach Einzelfall trotzdem in Konflikt mit Wettbewerbsrecht oder Vertragsrecht geraten.

Die Zukunft bleibt also spannend – und ein genauer Blick in die Nutzungsbedingungen jedes Spiels lohnt sich für Spieler wie Entwickler gleichermaßen.

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