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Als fachliche Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium müssen Sie einen qualifizierten Studienabschluss
nachweisen.
Deutsch ist Unterrichtssprache und deren Kenntnis (zumindest auf dem Level B2) wird als erforderlich vorausgesetzt.
Als fachliche Zugangsvoraussetzung gilt jedenfalls ein Studienabschluss
Die Vergleichbarkeit hinsichtlich des Qualifikationsniveaus und der Facheinschlägigkeit prüft die Leitung des Studiengangs im Einzelverfahren.
Ist eine grundsätzliche Gleichwertigkeit gegeben und es fehlen Ihnen nur einzelne Ergänzungen, sind zusätzliche Prüfungen im Zuge des Masterstudiums möglich. Diese abzulegenden Prüfungen werden Ihnen im Zuge des Aufnahmeverfahrens im Detail mitgeteilt. Grundsätzlich gilt, dass diese Prüfungen bis spätestens 15. April des ersten Studienjahres abgelegt und bestanden werden müssen.
Als Absolventin und Absolvent einer ehemals zweijährigen postsekundären Erstausbildungen – wie zum Beispiel an der Akademie für Sozialarbeit – erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen, wenn Sie zusätzlich facheinschlägige Weiterbildungen an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens zwei Semestern absolviert haben. Die Prüfung betreffend der Qualifikation erfolgt durch die Studiengangsleitung.
Nicht überprüft werden im Zuge des Bewerbungsverfahrens Kenntnisse in den Grundlagen der EDV. Den aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerben wird lediglich empfohlen, ihre Kenntnisse soweit zu vervollständigen, dass sie durch mangelnde Kenntnisse in diesen Bereichen im Studium nicht behindert werden.
In nicht eindeutigen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.