Technische Dokumentation
Vor dem Studium
Voraussetzungen für den Lehrgang
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um den Lehrgang besuchen zu können?
Möglichkeit 1: Abgeschlossenes Studium
Als Zugangsvoraussetzung ohne Berufserfahrung ist ein abgeschlossenes Studium im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten erforderlich. Dabei werden vor allem Absolventinnen und Absolventen
- technischer, sprach-, informations- und kommunikationswissenschaftlicher sowie
- anderer facheinschlägiger Studienrichtungen
angesprochen.
Ebenfalls werden die Zugangsvoraussetzungen von Absolventinnen und Absolventen von Studienrichtungen, die eine didaktische Praxis aufweisen, erfüllt. Dazu zählen beispielsweise:
- Maschinenbau
- Elektrotechnik
- Fahrzeugtechnik
- Anlagenbau
- Luftfahrttechnik
- Informatik
- Kommunikations- und Informationswissenschaft
- Medientechnik
- Translations- und Sprachwissenschaft
- Sprachen (Germanistik, Anglistik, etc.)
- Informationsmanagement
- Produktions- und Verfahrenstechnik
Grundsätzlich gibt es keine Ausschlusskriterien hinsichtlich der abgeschlossenen Studienrichtungen. Im Zweifelsfall wird beim persönlichen Bewerbungsgespräch die Eignung gemeinsam erörtert und durch die Lehrgangsleitung entschieden.
Möglichkeit 2: Einschlägige berufliche Qualifikation
Das Erfordernis eines abgeschlossenen Studiums kann durch eine mindestens fünfjährige facheinschlägige Berufspraxis in Verbindung mit der Allgemeinen Hochschulreife kompensiert werden.
Die fachlich und inhaltlich auf den Lehrgang bezogenen Tätigkeiten müssen nachgewiesen und dokumentiert werden. Mögliche Tätigkeitsfelder sind beispielsweise:
- Technische Dokumentation (auch als Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger)
- Technische Illustration
- Dokumentationsmanagement
- Informationsarchitektur
- Technische Übersetzung
- Übersetzungskoordination
- Terminologie-Spezialisierung
Fördermöglichkeiten
Der Lehrgang „Technische Dokumentation“ an der FH JOANNEUM ist in der SFG-Kursdatenbank für förderungsfähige Qualifizierungsmaßnahmen registriert. Hier finden Sie Informationen dazu.
Förderungen der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG können von Arbeitgebern – also Firmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – in Anspruch genommen werden. Sie sind im konkreten Fall beschränkt auf Klein- und Mittelunternehmen. Ob eine Firma in diese Kategorie fällt, kann man bei der SFG direkt erfragen. Das Förderansuchen muss vom Arbeitgeber gestellt werden.