Der Hochschullehrgang zur Weiterbildung zeichnet sich durch eine fundierte Vermittlung von Fachwissen, berufsspezifischen Werten sowie persönlicher und sozialkommunikativer Kompetenzen aus. Die Ausbildung ist im Hinblick auf das Berufsfeld kompetenzorientiert aufgebaut und orientiert sich national an der FH-GuK-Ausbildungsverordnung: Die Teilnehmer:innen transferieren wissenschaftliche Erkenntnisse und anwendungsbezogenes Faktenwissen in praktisches Handeln und setzen sozialkommunikative Fertigkeiten zielgerichtet ein.
Berufliche Weiterbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege: Kinder- und Jugendlichenpflege
Ziel der Weiterbildung ist es, eine praxisbezogene Sonderausbildung (gemäß § 65b GuKG Setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierung) in der Kinder- und Jugendlichenpflege auf Hochschulniveau anzubieten.
Die Teilnehmer:innen erwerben im Hochschullehrgang Kompetenzen für die vielfältigen Tätigkeiten in der Praxis der Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen, welche sich an Tätigkeitsfeldern aus dem GuKG orientieren. Das Qualifikationsprofil von Absolvent:innen des Hochschullehrgangs ergeben sich aus den im § 66 (2) GuKG angeführten Sachgebieten, welche im Rahmen der Weiterbildung zu absolvieren sind.
Professionelle Pflegekompetenzen für Früh- und Neugeborene, Kinder und Jugendliche
Absolvent:innen des Hochschullehrgangs versorgen und betreuen kranke und pflegebedürftige Früh- und Neugeborene, Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit einer auf ihr Alter und ihre Entwicklung individuell abgestimmten, professionellen Pflege. Nicht nur das breite Spektrum der Patient:innen – von der Geburt bis zur:zum Jugendlichen, sondern auch das Miteinbeziehen und Anleiten von Bezugspersonen stellt eine große Herausforderung dar. In diesem Hochschullehrgang werden Kompetenzen vermittelt, welche die Absolvent:innen auf die Berufsausübung im Spezialbereich der Kinder- und Jugendlichenpflege befähigt.